Wohnen mit Behinderung: Eine Frau im Rollstuhl schaut aus dem Fenster in ihrem Wohnzimmer

Tipps zum behindertengerechten Wohnen

Das Wohnen mit Behinderung stellt besondere Anforderungen an die Wohnsituation und kann entsprechend der persönlichen Gegebenheiten unterschiedlich geartet sein. Je nach Grad der Behinderung und persönlicher Präferenz gibt es viele Möglichkeiten, durch die Menschen mit Behinderung Selbstständigkeit, aber auch Unterstützung und Betreuung erhalten.

Viele möchten, wenn möglich, gern in den eigenen vier Wänden leben. Dafür ist eine barrierefrei eingerichtete beziehungsweise behindertengerechte Wohnung notwendig. Erst Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit physischem Handicap, den Alltag innerhalb der eigenen Wohnung weitgehend selbstständig zu bewältigen.

Im Folgenden sollen verschiedene Möglichkeiten vorgestellt werden, wie Menschen mit physischen Behinderungen selbstständig wohnen und leben können. Es geht um bauseitige Maßnahmen sowie um alternative Wohnformen des behindertengerechten Wohnens, wie beispielsweise die Kombination aus barrierefreiem Wohnen und Hilfe von ambulanten Diensten. Viele Angebote von Kommunen und sozialen Trägern ermöglichen ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen und barrierefreies Leben.

Wohnformen und Möglichkeiten zum Wohnen mit Behinderung

Im Wesentlichen werden zwei Wohnformen voneinander unterschieden: ambulant betreutes und stationäres Wohnen. Menschen mit Behinderung, die in ihrer eigenen Wohnung leben, sind oft auf Unterstützung angewiesen. Häufig werden Sie von Familienmitgliedern oder Freunden oder von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Eine weitere Form des behindertengerechten Wohnens bieten Wohngruppen. 

Wohngruppen sind vor allem für relativ selbstständige Menschen mit Behinderung sehr interessant. Alle Räumlichkeiten sind dabei barrierefrei konzipiert.

In einem Wohnheim steht den Bewohnenden stets geschultes Fachpersonal zur Verfügung, was dies zu einer guten Wohnform für Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf macht. Die Betreuung in einem Pflegeheim richtet sich an Menschen, die auf intensive Pflege angewiesen sind. Hier handelt es sich um eine stationäre Wohnform.

In unserem Artikel zum Thema Wohnformen für Menschen mit Behinderung haben wir die Besonderheiten, Vorteile, aber auch Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten zum behindertengerechten Wohnen für Sie dargestellt.

Wohnförderungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderung, die in der eigenen Wohnung leben möchten, ist es nicht immer leicht, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Aus diesem Grund gibt es Eingliederungshilfen, um durch inklusive Strukturen ein selbstbestimmtes Leben zu fördern und die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Menschen mit Behinderung stehen finanzielle Wohnhilfen (Leistungen aus der Eingliederungshilfe) zu. Dazu gehören:

Teilhabeleistungen (soziale Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein): Für Behinderte gibt es Fördermittel (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) der sozialen Wohnraumförderung für selbstgenutztes Wohneigentum sowie den Wohnberechtigungsschein. Zuständig sind die Länder. Die Wohnraumförderung hat das Ziel, bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen, selbst genutzten Wohnraum zu finanzieren und die Modernisierung von Altbauten und den Umbau von Wohnungen für behinderte Menschen zu fördern. Der Wohnberechtigungsschein wird Menschen mit geringem Einkommen ausgestellt.

Wohngeld: Schwerbehinderte Mietende oder Wohnungsinhabende mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Wohngeld. Der Anspruch ist von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren Einkommen und der Höhe der Miete/Belastung abhängig. Zuständig sind die Wohngeldstellen der Gemeinde- und Stadtverwaltungen.

Darlehen: Schwerbehinderte können für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuanschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen, selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen Darlehen beantragen.

Behindertengerechte Wohnungen finden

Die Lage auf dem deutschen Immobilienmarkt bezüglich behindertengerechter Wohnungen ist schwierig, denn der Bedarf ist hier weit höher als das Angebot. Erschwerend kommt hinzu, dass barrierefreier Wohnraum teuer ist und Menschen mit Behinderung mehrheitlich unterdurchschnittlich verdienen. All diese Faktoren erklären, warum Menschen mit Behinderung teilweise jahrelang auf Wohnungssuche sind. Angesichts des demografischen Wandels wird der Bedarf an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen weiter ansteigen.

Anlaufstellen, die bei der Suche nach behindertengerechten Wohnungen helfen

Behindertengerechten Wohnraum zu finden ist nicht einfach. Für die Unterstützung bei der Suche ist die jeweilige Stadtverwaltung die erste Anlaufstelle. Die Kommunen bieten umfangreiche Beratungsangebote und vermitteln auch über innerstädtische Bauvereine behindertengerechte Wohnungen. In der Regel unterstützen die Städte schnell und flexibel, wobei der Schwerpunkt auf der Versorgung mit öffentlich gefördertem Wohnraum liegt. Zuständige Ansprechpartner für behindertengerechtes Wohnen finden Sie beim Amt für Wohnungswesen bzw. beim städtischen Bauverein.

In vielen Städten, Kommunen und Gemeinden helfen Wohnberatungsstellen Ihnen bei der Suche. Eine weitere Anlaufstelle sind Seniorenbüros. Beide Beratungsstellen informieren Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, auch hinsichtlich des barrierefreien Umbaus einer Immobilie. Auf Wunsch kann eine Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden – kontaktieren Sie zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins frühzeitig die Beratungsstelle.

Weitere Tipps zur Suche nach behindertengerechten Wohnungen

Wenn die nächste Senioren- oder Wohnberatungsstelle weit entfernt liegt, können Sie sich auch an Wohlfahrtsverbände oder Pflegedienste wenden, die ebenfalls Beratungen zum behindertengerechten Wohnen durchführen.

Sozialverbände wie die Caritas, Diakonie oder die Arbeiterwohlfahrt beraten und vermitteln behindertengerechten Wohnungen. 

Auch die Verbraucherzentralen beraten Wohnungssuchende zum Thema behindertengerechtes Wohnen. Ein weiterer regionaler Ansprechpartner ist Ihre örtliche Wohnbaugesellschaft. Sie führt eine Kartei mit behindertengerechten Wohnungen und Häusern und vermittelt Kontakte zu Immobilieneigentümern oder auf behindertengerechtes Wohnen spezialisierten Organisationen.

Um Ihnen die Wohnungssuche im Internet zu erleichtern, haben die großen Online-Immobilienbörsen eine Filtereinstellung, mit der sich wahlweise nur barrierefreie Wohnungen anzeigen lassen. Bitte beachten Sie, dass manche Portale die Bezeichnungen „seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ verwenden.

Diese Begriffe bedeuten aber nicht unbedingt, dass eine Wohnung tatsächlich barrierefrei ist, da Sie nicht unter der DIN-Norm 18040-2 erfasst werden. Die DIN-Norm unterscheidet zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen.

Kriterien für ein behindertengerechtes Wohnen

Die Wohnung eines körperbehinderten Menschen sollte auf sein Handicap hin ausgerichtet sein. Das beginnt mit einer barrierefreien Einrichtung und geht bis zur Betreuung durch externe Betreuungsdienste, die mit geschultem Personal behinderte Menschen im Alltag unterstützen. Ermöglicht das Wohnumfeld ein weitgehend selbstständiges Wohnen, kann dieses als „behindertengerecht“ bezeichnet werden, auch wenn der Begriff im deutschen Sprachgebrauch zunehmend seltener genutzt wird.

Es wird zwischen barrierefreier und behindertengerechter Umgebung durchaus unterschieden: Barrierefreiheit zertifiziert nur eine bauliche Mindestanforderung, die es jedem Menschen möglich macht, eine entsprechende Wohnung oder ein Haus zu bewohnen – sei es mit körperlicher Einschränkung oder ohne. Der Begriff „behindertengerecht“ ist dagegen kaum universell anwendbar, da er immer auch die Art der Behinderung einbeziehen sollte. Wohnräume sind daher auf die entsprechende Behinderung angepasst, beispielsweise bei einer Geh- oder Sehbehinderung. Im Kontext dieses Artikels beziehen wir uns auf behindertengerechtes Wohnen, entsprechende Umbaumaßnahmen und wohnumfeldverbessernde Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung.

Der barrierefreie Zugang

Barrierefreiheit beginnt im Rahmen des Wohnens mit Behinderung nicht erst im barrierefreien Eingangsbereich, sondern schon vor dem Gebäude.

Wohnen in einem Haus gehbehinderte Personen, sollte der Außenbereich vor dem Gebäude barrierefrei angelegt sein. Das heißt für Rollstuhlfahrer, dass eine Betonrampe oder ein Plattform- oder Hublift den Zugang ermöglicht.

Oft ist für Rollstuhlfahrer ein Hublift die naheliegende Lösung, denn er eignet sich besonders für geringe Hubhöhen, welche gerade in Eingangsbereichen mit wenigen Treppenstufen häufig überwunden werden müssen. Solche und ähnliche Maßnahmen vereinfachen ein Wohnen mit Behinderung enorm.

Plattform- und Hublifte sind beim Wohnen mit Behinderung speziell für die Nutzung durch Rollstuhlfahrer konzipiert, denn sie transportieren diese gleich inklusive ihres Rollstuhls. Ist die gehbehinderte Person auf einen Rollator angewiesen, sind Plattform- oder Hublifte nicht notwendigerweise erforderlich. Hier reicht oft auch eine kurze Rampe. Doch tatsächlich kommt es immer auf die individuelle Situation der gehbehinderten Person an, welche Hilfen für ein behindertengerechtes Wohnen am sinnvollsten wirken.

Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung

Das wesentliche Merkmal einer barrierefreien Wohnung ist die ausreichende Bewegungsfläche vor und neben wichtigen Einrichtungsgegenständen, damit ein ungehinderter Zugang bzw. die Nutzung mit Rollstuhl oder Rollator gewährleistet ist. Elementare Bedienungselemente oder Möbel müssen so positioniert sein, sodass sie problemlos erreicht werden können.

Damit Möbel von Rollstuhlfahrern gut zu nutzen sind, gibt es die Norm DIN 18040-2, die den Platzbedarf innerhalb einer barrierefreien Wohnung genau regelt. Diese ist zumindest eine sehr gute Orientierungshilfe bei der Planung einer behindertengerechten Wohnung. Die DIN 18040-2 thematisiert u.a. Flächen, Platzbedarf, Wege, Treppen, Türen, Fenster, Bad/WC, Küche und Essplatz.

Ob die wichtigsten Anforderungen für einen barrierefreien Eingangsbereich bereits erfüllt sind, klären Sie ganz einfach und schnell mit unserem Test für den barrierefreien Eingangsbereich und Hausflur.

Die barrierefreie Küche

Für Personen mit Gehhilfen wie Rollatoren ist ein mindestens 120 cm2 großer Platz vor der Kücheneinrichtung als Bewegungsfläche empfehlenswert, bei Rollstuhlfahrern sogar 150 cm2.

Weiteren Komfort und Halt beim Wohnen mit Behinderung bietet auch ein Handlauf entlang der Arbeitsplatte. Dieser trägt darüber hinaus zur Sicherheit und zur Sturzprophylaxe bei. Ein Backofen auf Augenhöhe stellt für bewegungseingeschränkte Personen eine große Arbeitserleichterung dar.

Das behindertengerechte Bad

In einem behindertengerechten Bad sind viele Aspekte zu berücksichtigen, um vor allem eine wirksame Sturzprophylaxe zu gewährleisten.

Rutschsichere Böden, Haltegriffe in der Nähe aller Elemente, eine stufenlose Dusche und vor allem viel Bewegungsraum für einen Rollstuhl, mindestens 120 cm2, sorgen dafür, dass auch mit körperlicher Behinderung das Bad vollumfänglich genutzt werden kann.

Das barrierefreie Wohnzimmer

Neben ausreichend Platz für die Bewegungsfreiheit mit dem Rollstuhl sollte ein barrierefreies Wohnzimmer vor allem Aufrichthilfen in direkter Nähe von Sesseln, Stühlen und Sofas anbieten. Das können zum Beispiel Griffe oder eine Reling entlang der Wände sein. Eine ausreichende Beleuchtung ist im Zusammenhang mit dem Wohnen mit Behinderung ebenfalls Pflicht, denn damit können keine Stolperfallen übersehen werden. Lose oder voluminöse Teppiche sind ungünstig, ebenso tiefe, weiche Sitzgelegenheiten.

Sturzprophylaxe innerhalb der Wohnung

Behindertengerechtes Wohnen bedeutet aber nicht nur Barrierefreiheit und ausreichend Bewegungsfläche in allen Zimmern und dem Flur, sondern vor allem die Vorbeugung vor Stürzen. Ein rutschsicherer Bodenbelag und Haltegriffe an verschiedenen strategischen Stellen helfen, Stürze zu vermeiden, was wiederum für ein Wohnen mit Behinderung essentiell wichtig ist.

Wohnen mit Behinderung im smarten Haus

Darüber hinaus gibt es noch weitere Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung, so beispielsweise technische Innovationen rund um das eigene Heim: Können die Rollläden über eine Fernbedienung automatisch heruntergefahren werden, sind diese gerade für Menschen mit Handicap einfacher zu bedienen. Viele Funktionen eines „smart home“ unterstützen ein Wohnen mit Behinderung. Denn was über ein Smartphone oder Tablet gesteuert werden kann, muss nicht mehr manuell bedient werden.

Das behindertengerechte Wohnumfeld

Nicht nur die Wohnung selbst muss auf die Bedürfnisse behinderter Personen zugeschnitten sein, auch das gesamte Wohnumfeld sollte stimmen.

Stellen Sie diese Fragen:

  • Gibt es einen Anschluss des ÖPNV in unmittelbarer Nähe der Wohnung?
  • Sind hier sozialdienstliche Netze tätig, auf deren Dienste zugegriffen werden kann?
  • Gibt es eine ausreichende ärztliche Versorgung vor Ort?
  • Ist im Idealfall das nachbarschaftliche Umfeld so stabil, dass ein helfendes Miteinander gepflegt wird?

Welche Stellen vermitteln behindertengerechte Wohnungen?

Für die Unterstützung bei der Suche nach einer behindertengerechten Wohnung ist die jeweilige Stadtverwaltung die erste Anlaufstelle. Die Kommunen bieten umfangreiche Beratungsangebote und vermitteln auch über innerstädtische Bauvereine behindertengerechte Wohnungen. In der Regel unterstützen die Städte schnell und flexibel, wobei der Schwerpunkt auf der Versorgung mit öffentlich gefördertem Wohnraum liegt. Zuständige Ansprechpartner finden Sie beim Amt für Wohnungswesen bzw. beim städtischen Bauverein.

Neben den Kommunen leisten auch zahlreiche Wohnberatungsstellen freier Träger und Sozialverbände wie der Caritas, Diakonie oder der Arbeiterwohlfahrt Beratung und Vermittlung von behindertengerechten Wohnungen. Auch die Verbraucherzentralen, die in jeder größeren Stadt Büros betreiben, beraten Wohnungssuchende zum Thema behindertengerechtes Wohnen.

Behindertengerechter Umbau

Zur Schaffung behindertengerechten Wohnraums müssen viele Kriterien berücksichtigt werden.
Soll eine Wohnung umgebaut werden, ist vor allem wichtig, dass genug Raum vorhanden ist. Die Angaben der entsprechenden technischen Bauordnung sind – wie oben beschrieben – in der DIN 18040 -2 festgehalten. Sie gibt die Maße vor für einen behindertengerechten Umbau der es den Bewohnenden mit Handicap ermöglicht, selbstständig und unabhängig zu wohnen und leben.

Wann wird ein behindertengerechter Umbau notwendig?

Eine Behinderung kann angeboren sein, im Verlauf des Lebens eintreten oder eine Alterserscheinung sein. Daher kann ein behindertengerechter Umbau auch plötzlich notwendig werden. Umbaumaßnahmen sind dann erforderlich, wenn ein Mensch durch seine Behinderung so eingeschränkt wird, dass er kein selbstbestimmtes Leben führen und beispielsweise nicht mehr am Arbeits- oder Familienleben teilhaben kann. Je nach Schwere der Einschränkungen oder Behinderung muss das Umfeld für ein Wohnen mit Behinderung angepasst werden. Auch können entsprechende Hilfsmittel eingesetzt werden.

Ein frühzeitiger Umbau der eigenen Immobilie als präventive Maßnahme kann die Wahrscheinlichkeit der Sturz- und Unfallgefahr im Alter reduzieren. Zudem erleichtert eine barrierefreie Wohnung auch Pflegern ihre Arbeit. Einige Organisationen, darunter auch die KfW-Bank, bieten hierfür einen Zuschuss, den Sie beantragen können.

Was ist beim behindertengerechten Umbau zu beachten?

In Deutschland sind die Anforderungen für barrierefreies Bauen innerhalb der DIN 18040 -2 der Technischen Baubestimmungen geregelt. Sie informiert darüber, was ein Wohnraum für Rollstuhlfahrer bieten sollte:

Checkliste für den barrierefreien Umbau

  • Im gesamten Wohnraum sollten rollstuhlgeeignete Bodenbeläge verwendet werden.
  • Alle Türen sollten eine lichte Breite von mindestens 90 cm vorweisen.
  • Die Anordnung der Bedienungsvorrichtungen sollte im Greifbereich des Rollstuhlfahrers liegen.
  • Platzanspruch von 150 cm Breite und 150 cm Tiefe als Wendemöglichkeit sollte in jedem Raum gewährleitet sein, speziell im behindertengerechten Bad vor Dusche, WC, Waschtisch, neben dem Bett etc.
  • Ein rollstuhlbefahrbarer bodengleicher Duschplatz sollte gegeben sein.
  • Die Nutzung der Badewanne wird mit einem Lifter sicher und komfortabel, denn dieser hebt und senkt die Person nach Wunsch.
  • Der Waschtisch sollte flach und unterfahrbar sein.
  • Türen zu Bad und WC sollten nach außen zu öffnen sein.
  • Herd, Arbeitsplatte und Spüle sollten unterfahrbar sein.
  • Stufen sollten mit einer Rampe oder einem Treppenlift versehen werden. 

Die Wohnung komplett nutzen

Die Nutzung der kompletten Wohnung bzw. einer weiteren Etage scheitert für gehbehinderte Menschen meist an der Treppe. Hier können verschiedene Arten von Liften Abhilfe schaffen, die mit nur geringem Aufwand nachträglich installiert werden können. Ein Treppenlift beispielsweise ist für Menschen geeignet, die sich aus eigener Kraft auf den Sitz des Treppenliftes bewegen können.

Bei einer stärkeren Gehbehinderung ist ein Plattformlift die ideale Lösung im Innenbereich. Er ist speziell für Rollstuhlfahrer konzipiert und ermöglicht den Transport der Person samt des Rollstuhls. Die Schienen des Plattformlifts sind auf den Treppenstufen befestigt, sodass der Lift dem Treppenverlauf folgt und dabei trotzdem Platz für die Nutzung der Treppe zu Fuß lässt. So wird der Plattformlift zur Basis für den barrierefreien Umbau und für ein behindertengerechtes Wohnen.

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Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**

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Wie sollte man bei einem behindertengerechten Umbau vorgehen?

Sollten Sie einen behindertengerechten Umbau in Betracht ziehen, ist es ratsam, für diese Arbeiten Fachfirmen zu beauftragen, die eine Expertise in diesem Bereich vorweisen können. Sanitäre Anlagen müssen fachgerecht und präzise verbaut werden, damit sie den Anforderungen entsprechen. Zudem ist es wichtig, dass Sie vor den Umbau-Arbeiten Zuschüsse und weitere Möglichkeiten der Förderung beantragen, sodass auch eine finanzielle Erleichterung ermöglicht werden kann.

Informieren Sie sich in Sachen Förderung bei den Beratungsstellen für das Wohnungswesen bei Ihrer Stadtverwaltung oder einem bekannten sozialen Träger. Dort erfahren Sie alle Details. Lesen auch hier mehr zu finanziellen Zuschüssen für behinderte Menschen.

Förderung von behindertengerechten Umbaumaßnahmen

Körperlich eingeschränkten Personen soll die Teilnahme am öffentlichen Leben und am Arbeitsalltag ermöglicht werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion. Dazu sind auch Wohnungshilfen nötig, die daher zum Leistungsangebot verschiedener Institutionen, wie Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören. Hierzu zählen speziell Leistungen, die es dem Antragsteller ermöglichen, den Umbau oder die Ausstattung einer Wohnung an seinen Bedarf anzupassen. Doch auch die Hilfe bei der Suche einer barrierefreien Wohnung ist möglich. Die Servicestellen der Rehabilitationsträger – beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Träger der Sozialhilfe – beraten hier themenübergreifend.

Die Kosten für Hilfsmittel im Haushalt für körperliche Pflege oder Unterstützung im Alltag werden anteilig auch von der Pflegekasse übernommen, wenn ein entsprechender Pflegegrad vorliegt. Dieser wird bei der Krankenkasse beantragt und nach einer Untersuchung durch den Medizinischen Dienst festgelegt. Der Grad der Selbstständigkeit entscheidet dabei über die Freigabe von finanziellen Mitteln für verschiedene Maßnahmen, wie beispielsweise den behindertengerechten Umbau von Wohnung oder Haus.

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