Ambulante Pflege und Pflegedienste – Leistungen und Kosten im Überblick

custom-calculator

Viele Menschen sind aufgrund von Krankheiten oder altersbedingt im Alltag auf Unterstützung angewiesen. Die ambulante Pflege macht es möglich, dass Betroffene trotz Pflegebedürftigkeit weiter zu Hause leben können. Wir informieren Sie über Möglichkeiten und Kosten von ambulanter Pflege und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der Betreuung durch Pflegedienste auf.

Ambulante Pflege: Das leistet ein Pflegedienst

Ambulante Pflege kann entweder von Angehörigen oder von Pflegepersonal geleistet werden. Pflegt eine angehörige Person den betroffenen Mensch, spricht man von privater bzw. häuslicher Pflege. In diesem Artikel soll der Schwerpunkt allerdings auf ambulanter Pflege durch Pflegepersonal liegen. Dabei kommen ausgebildete Pflegekräfte je nach Bedarf mehrmals die Woche oder mehrmals am Tag zur pflegebedürftigen Person nach Hause und leisten dort Hilfe – ganz nach dem Umfang, der vorher vereinbart wurde.

Leistungen von Pflegediensten

Die Aufgaben, die der ambulante Pflegedienst übernimmt, sind vielseitig und können von einem Unternehmen zum anderen variieren. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick darüber verschaffen, welche Leistungen angeboten werden können und wie sich eine Pflege in der Praxis gestaltet.

Pflegedienste sind die medizinische Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf. Dazu gehören Tätigkeiten wie die Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel und Co. Außerdem leisten die meisten Pflegedienste nach Bedarf auch Grundpflege. In diesen Bereich fällt die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität, aber auch zum Beispiel das Training von Fähigkeiten.

Pflegende können zusätzlich die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen, das bedeutet Putzen, Kochen, Einkaufen und so weiter. Leistungen im Bereich der Seniorenbetreuung sind Beschäftigung sowie Begleitung bei Spaziergängen und auf Veranstaltungen.

Wenn Angehörige die betroffene Person allein pflegen, bieten einige Pflegedienste auch regelmäßige Beratungs- und Qualitätssicherungsbesuche gemäß Sozialgesetzbuch Elf an. Auch davon unabhängige Beratung – zum Beispiel zur Pflegeeinstufung – und Schulungen für pflegende Angehörige werden angeboten. Um sich selbst zu entlasten, können Angehörige auch eine Verhinderungspflege oder eine Tages- und Nachtpflege beim Pflegedienst anfordern.

Ambulante Pflege: Ab wann und für wen?

Natürlich müssen Angehörige immer selbst entscheiden, ob sie sich Hilfe in Form von ambulanter Pflege holen. Es kann auch nicht pauschal gesagt werden, ob ein Pflegedienst der richtige Weg ist – denn jede Pflegesituation ist individuell und muss einzeln betrachtet werden.

Wenn Sie nicht die Zeit oder Kraft haben, Ihr Familienmitgleid so zu pflegen, wie er oder sie es verdient, dann sollten Sie über eine ambulante Pflege durch einen entsprechenden Dienst nachdenken. Die Leistungen können Sie individuell aushandeln.

Hausnotruf

Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich zur ambulanten Pflege einen Hausnotruf zu installieren. So kann im Notfall rund um die Uhr schnell geholfen werden.

Als anerkanntes Hilfsmittel wird ein Hausnotruf in der Regel von den Kassen mitfinanziert, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist.

Vielleicht fangen Sie klein an – beanspruchen Sie zu Beginn, wenn möglich, nur wenige Leistungen und schauen Sie, wie es für alle Beteiligten funktioniert. Es kann sehr befreiend sein, wenn der oder die Pflegebedürftige zweimal in der Woche von einer Pflegekraft gebadet wird. Das ist Zeit, die Sie als Angehörige oder Angehöriger für sich selbst nehmen können. 

Alternativen zur ambulanten Pflege

Natürlich gibt es je nach Pflegebedürftigkeit und persönlichen Bedürfnissen der Betroffenen auch Alternativen zur ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst. Viele Angehörige, die genug Zeit und Energie haben, übernehmen selbst die häusliche Pflege. Bei erhöhtem Pflegebedarf bietet sich in vielen Fällen auch die stationäre Pflege an, bei der die Patienten in einer Pflegeeinrichtung untergebracht werden.

Scheuen Sie sich nicht, den nächsten Schritt zu gehen, wenn es den Pflegebedürftigen oder Ihnen als Angehörigen hilft.

Vor- und Nachteile ambulanter Pflege

Ambulante Pflege ist für viele Menschen eine tolle Möglichkeit. Allerdings bestehen auch viele Bedenken, ob man einen geliebten Menschen in die Hände von Pflegepersonal geben möchte. Vor der Entscheidung für einen Pflegedienst kann es helfen, die Vor- und Nachteile genau zu erfassen und abzuwägen.

Vorteile eines Pflegedienstes

Ein großes, vielleicht sogar das wichtigste Argument für einen Pflegedienst ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Als Angehörige oder Angehöriger können Sie sich so ein wenig Freiheit und Zeit zurückholen. Außerdem dienen professionelle Pflegekräfte Ihnen gerne als Ansprechperson wenn Sie Fragen oder Unsicherheiten zur Pflege des betroffenen Menschen haben. Das verschafft Ihnen Sicherheit und Sie fühlen sich nicht so schnell überfordert.

Die Verantwortung liegt bei Hinzuziehen eines Pflegedienstes nicht alleine auf Ihren Schultern. Ausgebildete Pflegekräfte erkennen mit ihrer Erfahrung auch, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verändert oder wenn weitere Hilfsmittel wie Gehhilfen benötigt werden.

Die Pflegedienstmitarbeiter sind verpflichtet, die Pflege zu dokumentieren. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel beim Besuch der ärztlichen Sprechstunde direkt nachvollzogen werden kann, welche Pflege bereits geleistet wird. Durch die Hilfe von professionellen Pflegekräften in den eigenen vier Wänden kann in manchen Fällen ein nervenaufreibender Krankenhausaufenthalt verkürzt oder sogar gänzlich vermieden werden. Auch der Umzug in ein Pflegeheim kann aufgrund der ambulanten Pflege oft nach hinten geschoben werden – in vielen Fällen können die Betroffenen sogar ihren Lebensabend zu Hause in der gewohnten Umgebung verbringen.

Ambulante Pflege: Nachteile

Es gibt bei der Versorgung durch Pflegedienste auch ein paar negative Punkte, die man bei der Entscheidung nicht außer Acht lassen sollte. Sie müssen sich bewusst sein, dass mit dem Pflegepersonal ständig fremde Personen in die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen kommen. Das Personal kann jederzeit wechseln, sodass sich Betroffene immer wieder auf andere Personen einstellen muss. Auch die Flexibilität kann leiden, denn auch bei fest vereinbarten Terminen kann sich der Zeitplan der Pflegekräfte immer verschieben.

Der letzte wichtige Punkt sind die finanziellen Aspekte. Bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes bekommen Sie als Angehörige weniger Pflegegeld. Es kann auch passieren, dass bei voller Ausschöpfung der Pflegesachleistungen gar kein Pflegegeld mehr bezahlt wird und – wenn die Pflegesachleistungen nicht ausreichen – der Rest selbst gezahlt werden muss.

Bei vielen Pflegediensten werden zusätzlich Investitionskosten fällig, die immer aus eigener Tasche finanziert werden müssen. Zusätzlich werden auch die Beitragszahlungen der Pflegekasse zur Rentenversicherung gekürzt.

Ambulante Pflege: Kosten und Bezuschussung

Einer der wichtigsten Punkte für Entscheidungen über die Pflege von Angehörigen ist der finanzielle Aspekt. Unterstützung von Pflegebedürftigen ist aufwändig und teuer – und trotzdem möchten Sie natürlich die bestmögliche Betreuung des geliebten Menschen sicherstellen.

Kosten für ambulante Pflege

Die nötigen Pflegeleistungen sind so individuell, dass man nicht pauschal sagen kann, welche Kosten sie verursachen. Es gibt außerdem viele weitere Faktoren, die den Preis für einen Pflegedienst bestimmen. Zum Beispiel erheben einige Dienste Investitionskosten, mit denen sie Leasing, Abschreibung, Instandhaltung und Co decken.

Bezuschussung von ambulanter Pflege: Pflegesachleistungen

Die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Das geschieht in Form von sogenannten Pflegesachleistungen. Seit Anfang des Jahres 2017 richtet sich die Höhe der Pflegesachleistungen nach dem Pflegegrad der Betroffenen. Für pflegende Angehörige, die die anfallenden Aufgaben übernehmen, wird ein Pflegegeld ausgezahlt. Der Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der Betrag des Pflegegelds bzw. der Pflegesachleistungen, die die Pflegekasse zahlt, je nach Pflegegrad der Betroffenen ausfällt.
 

Tabelle horizontal scrollbar

Pflegegrad Pflegegeld in Euro Pflegesachleistungen in Euro
1 € 125,–* € 0,–
2 € 316,– € 689,–
3 € 545,– € 1.289,–
4 € 728,– € 1.612,–
5 € 901,– € 1.995,–

*als Geldbetrag, der für Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht

Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld

Sie müssen sich nicht entscheiden, nur die Pflegleistungen oder nur das Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Bei der sogenannten Kombinationspflege arbeiten pflegende Angehörige mit Pflegediensten zusammen. Wenn die Leistungen des Pflegediensts weniger kosten als Ihnen in Form von Pflegesachleistungen zusteht, können Sie sich zusätzlich einen Teil des Pflegegelds auszahlen lassen. Ganz konkret wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem, wie viele Pflegesachleistungen Sie in Anspruch nehmen. Wenn zum Beispiel 50% der Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad genutzt werden, bekommen Sie zusätzlich 50% des Pflegegelds, das Ihnen entsprechend des Pflegegrads Ihres Familienmitglieds zusteht.

Pflegesachleistungen und Pflegegeld beantragen

Um die Pflegesachleistungen zu beantragen, muss ein genehmigter Pflegegrad zwischen 2 und 5 vorliegen. Sie beantragen die Leistungen direkt bei der Pflegekasse. Im Antrag geben Sie an, wo die Pflege stattfinden wird und ob Sie als Angehörige oder Angehöriger die Pflege komplett selbst übernehmen (dann beantragen Sie nur Pflegegeld), die Pflege nur durch einen Pflegedienst erfolgt oder zusätzlich zum Pflegedienst Angehörige pflegt (Kombinationspflege).

Verschenken Sie kein Geld: Sachleistungen nachhalten!

Wenn die ambulante Pflege von einem Pflegedienst übernommen wird, lassen Sie sich vom Pflegedienst immer vorlegen, wie viele Sachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Denn werden die Sachleistungen, die Ihnen beim Pflegegrad des Failienmitglieds zustehen, nicht voll ausgeschöpft, sollten Sie Kombinationspflege beantragen. Dann bekommen Sie zusätzlich Pflegegeld ausgezahlt.

Wahl des Pflegedienstes: Das sollten Sie beachten

Die Auswahl eines passenden Pflegedienstes ist keine leichte Aufgabe. Natürlich möchten Sie den richtigen Dienst finden, damit die pflegebedürftige Person sich in guten Händen befindet und wohlfühlt.

Wie finde ich den passenden Pflegedienst?

Es ist wichtig, zeitnah vorzusorgen, wenn ein Familienmitglied in naher Zukunft zum Pflegefall werden könnte. Dienste für ambulante Pflege können je nach Region sehr ausgebucht sein – dann sollten Sie sich so schnell wie möglich auf die Warteliste setzen lassen.

Einen ersten Anhaltspunkt, wie gut ein Pflegedienst ist, kann die sogenannte Pflegenote geben. Diese Bewertung nach Schulnoten ist allerdings umstritten und soll Ende 2018 von einem transparenteren System ersetzt werden. Oftmals ist es sinnvoll, sich einmal im Bekanntenkreis nach Erfahrungen mit örtlichen Pflegediensten zu erkundigen. Auch im Internet können Sie zu vielen Dienstleistern Erfahrungsberichte lesen. Letztendlich ist es wichtig, dass die pflegebedürftige Person sich mit der Pflegekraft wohlfühlt und diese akzeptiert.

Vertrag mit dem Pflegedienst: Wichtige Punkte

Haben Sie einen passenden Dienst für die Pflege Ihres Familienmitglieds gefunden, geht es darum, den Vertrag mit dem Pflegedienst zu unterzeichnen. Auch hier gibt es einige Punkte zu beachten, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt.

Vertragsabschluss mit dem Pflegedienst: Checkliste

  • Vertragsparteien: Hier sollte nur die pflegebedürftige Person aufgeführt sein. Wenn diese nicht in der Lage ist zu unterzeichnen, kann das die gesetzliche Vertretung übernehmen. Wenn Sie als Familienmitglied nicht bevollmächtigt wurden, sind Sie nicht automatisch die gesetzliche Vertretung.
  • Kündigungsfristen: Der Pflegevertrag wird normalerweise unbefristet geschlossen und sollte durch Tod oder endgültigen stationären Aufenthalt enden. Steht im Vertrag keine Kündigungsfrist, gilt die gesetzliche Frist von 14 Tagen. Wenn Sie das Vertrauen in die Tätigkeit des Pflegedienstes verloren haben, können Sie auch fristlos kündigen. Zusätzlich sollte der Vertrag ruhen, wenn die pflegebedürftige Person zeitweise stationär oder teilstationär gepflegt wird.
  • Leistungsnachweise (Pflegedokumentation): Der Vertrag sollte beinhalten, dass die Pflegeleistungen schriftlich festgehalten werden und dass diese Pflegedokumentation bei Ihnen zu Hause bleibt. Es sollte auch feststehen, dass die Leistungsnachweise direkt nach dem Einsatz abgezeichnet und freigegeben werden müssen.
  • Monatliche Abrechnung: Die Abrechnung sollte am Ende des Monats auf Grundlage der Leistungsnachweise erfolgen.
  • Investitionskosten: Pflegedienste können Ihnen zusätzlich Investitionskosten berechnen. Diese dürfen nicht an das Leistungsentgelt gekoppelt sein und müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich anfallenden Kosten stehen.
  • Haftung: Pflegedienste müssen eine Betriebs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um für von Angestellten verursachte Schäden aufkommen zu können. Akzeptieren Sie es nicht, wenn die Haftung des Pflegedienstes im Vertrag eingeschränkt wird.

Das könnte Sie auch interessieren

Häusliche Pflege

Pflegebedürftige werden in ihrer Umgebung betreut.

Mehr zur häuslichen Pflege

Stationäre Pflege

Rundumbetreuung durch professionelle Pflegekräfte.

Mehr zur stationären Pflege

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege.

Mehr zu Pflegehilfsmitteln

Treppenlift Anbieter

Wie findet man den passenden Lift-Anbieter?

Zu den Treppenlift-Anbietern