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Menschen mit Behinderung brauchen ein spezielles Umfeld, das auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Damit der Alltag reibungslos verlaufen kann, werden beispielsweise Hilfsmittel, bauliche Veränderungen oder personelle Unterstützung notwendig, die schnell hohe finanzielle Investitionen erfordert. Um die geeigneten Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben zu schaffen oder Hilfe bei der Betreuung zu sichern, bieten Staat und Organisationen Unterstützung an. Wir klären auf, welche Förderungen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen und wie sie beantragt werden.
Finanzielle Unterstützung und Förderung gibt es für folgende Bereiche:
Ein Um- oder Neubau zur Herstellung von Barrierefreiheit kann ein komfortables Wohnen mit Behinderung für Sie ermöglichen. Ein Beispiel ist der nötige Umbau für ein behindertengerechtes Bad. Um solche Investitionen tragen zu können, sind Förderungen von KfW, durch Landesförderung, die Eigenheimrente oder die Wohnungsbauprämie möglich.
Beim Bau oder Kauf eines Eigenheims können Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch nehmen. Die KfW unterscheidet zwei Darlehen und Zuschüsse:
Das Kreditprogramm 159: Dieser Kredit wird bei barrierereduzierenden Maßnahmen oder dem Kauf einer umgebauten Wohnung/Haus vergeben.
Das Zuschussprogramm 455 kann von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, beispielsweise privaten Eigentümern, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder schon eine umgebaute Immobilie kaufen.
Aktuell sind die Mittel des KfW-Zuschussprogramms 455 für 2016 jedoch aufgebraucht. Ob 2017 neue Mittel bereitstehen, hat die KfW noch nicht verkündet.
Eine finanzielle Hilfe für Menschen mit Behinderung gewährt die Pflegekasse in Form von Zuschüssen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Maßnahmen wie beispielsweis der Einbau von Rampen oder eines Sitzlifts werden mit bis zu € 4.000,- unterstützt. Was müssen Sie für den Zuschuss tun? Senden Sie vor Beginn einer Wohnungsanpassung einen Antrag und einen Kostenvoranschlag an Ihre Pflegekasse. Bei veränderter Pflegesituation oder Gesundheitsstatus kann ein neuer Zuschuss für eine Maßnahme beantragt werden.
Das Eigenheimrentengesetz oder „Wohn-Riester“ fördert über staatliche Mittel selbstgenutzten Wohnraum, der Ihrer Altersvorsorge dient. „Riester“ beschreibt in erster Linie immer eine Zusatzrente. Seit 2008 kann diese auch die eigene Immobilie unterstützen.
Für Sie bedeutet das: Altersgerechte Umbaumaßnahmen können in die Förderung mit einbezogen werden. Mit der Wohn-Riester wird die Rückzahlung beschleunigt und Sie sind nicht jahrelang an ein Kreditinstitut gebunden.
Die Unterstützung durch die einzelnen Bundesländer nennt sich Landesförderung. Durch diese gibt es die Möglichkeit der Förderung bei Neubau und Ersterwerb Ihres Eigenheims. Auch bei einem Ausbau oder einer Erweiterung des Wohnraums kann Ihnen eine Unterstützung zustehen. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen für die Höhe der Fördermittel. Abhängig ist sie unter anderem vom Grad der Behinderung und der Einkommensgrenze.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Subvention (Leistung aus öffentlichen Mitteln), die allen Menschen zusteht. Sie ist eine finanzielle Unterstützung zur Förderung der Vermögensbildung. Nach Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) beträgt die Prämie 8,8 % der jährlichen Aufwendungen.
Um die Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderung in die Gemeinschaft zu gewährleisten, haben sie das Recht auf berufliche Förderung. Viele Institutionen und Rehabilitationsträger unterstützen Menschen mit Handicap in ihren Bemühungen um einen regelmäßigen Arbeitsalltag. Damit sind nicht nur Förder- und Bildungsmaßnahmen, sondern ebenfalls finanzielle Zuschüsse für Menschen mit Behinderung gemeint. Diese Kostenträger zur beruflichen Rehabilitation gibt es:
Ihre Rentenversicherung ist nach einer Mindestversicherungszeit von 15 Jahren oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit für Sie zuständig. Es werden Leistungen gewährt, die zur Teilhabe am Arbeitsleben beitragen, wie beispielsweise medizinische Rehabilitation.
Wenn Sie weniger als 15 Jahre einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen oder Auszubildender sind, ist die Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kann die Arbeitsagentur über die Höhe der Leistung entscheiden. Auch Gutachten der Fachdienste der Agentur für Arbeit oder Ihrer Ärzte können dabei Grundlage zur Feststellung sein.
Die Höhe der Unterstützung wird im Anschluss auf dieser Basis individuell festgelegt. Jede Agentur besitzt ein Reha-Team, dass Ihnen bei Beratung und Information weiterhelfen kann.
Sofern kein anderer Träger für Sie zuständig ist, haben Sie bei körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung Anspruch auf Unterstützung durch die Sozialhilfe. Melden Sie sich dafür bei Landschaftsverbänden, Landeswohlverbänden und Landessozialämtern.
Alle Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit seelischer Behinderung haben Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Hier sind Jugendämter und Landkreise Ihre Ansprechpartner.
Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, sind die Jobcenter für Sie zuständig. Zusätzlich können Sie Sozialgeld und die Übernahme von Kosten einer Unterkunft beantragen. Das Jobcenter kann Ihnen ebenfalls bei der Vermittlung einer Arbeitsstelle helfen.
Das Integrationsamt ist für die Unterstützung, Begleitung und Betreuung schwerbehinderter Menschen und ihrer Arbeitgeber zuständig. Möglichkeiten der Unterstützung können die Vermittlung von Arbeitsplätzen sein, inklusive der nötigen Vor- und Nachbereitung. Das Integrationsamt fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten.
Menschen mit gesundheitlichem Handicap, für die die Gemeinschaft einsteht, kann das Entschädigungsgesetz finanziell unterstützen. Bundeswehrsoldaten, Bundesgrenzschutzbeschäftigte, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Geschädigte infolge einer Haft aus politischen Gründen in der früheren DDR oder in bestimmten Vertreibungsgebieten, können das Entschädigungsgesetz in Anspruch nehmen. Träger sind die Landesversorgungsämter, Versorgungsämter, Hauptfürsorgestellen bzw. Integrationsämter.
Eine Rehabilitation soll Sie in Ihrer Selbstständigkeit fördern.
Medizinische Reha-Leistungen können von verschiedenen Institutionen bezuschusst werden, darunter die gesetzlichen Krankenkassen. Medizinische Rehabilitationsleistungen sind Aufgabe der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung.
Für Menschen mit Behinderung sind Rentenversicherung und Unfallversicherung zuständig. Die Leistungen, die Sie von diesen Trägern beantragen können, sind das Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld. Die Höhe richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren wie z. B. der Summe Ihres letzten Nettoarbeitsentgelts.
Ein körperliches Handicap ist oft mit hohen Kosten verbunden. Um diesen Nachteil zu kompensieren, erhalten Menschen mit Behinderung Steuererleichterungen, die ihnen erlauben, „außergewöhnliche Belastungen“ anzugeben. Die Höhe der Vorteile richtet sich nach dem Grad der jeweiligen Behinderung. Je nach Grad der Behinderung (GdB) gibt es unterschiedliche Pauschalbeträge nach § 33b Einkommensteuergesetz (EStG). Die Beträge können eine Höhe von 310 bis 3.700 Euro haben.
* Für die hier angegebenen Pauschbeträge übernehmen wir keine Garantie. Bitte lesen Sie die genaue Höhe direkt im Gesetzestext des EStG nach.
Für den barrierefreien Umbau können Menschen mit Behinderung Förderungen durch die KfW-Bank, durch die Pflegeversicherung oder auch aus Landesmitteln erhalten. Auch in weiteren Bereichen des Lebens sind Gelder möglich. Beispielsweise unterstützt das Arbeitsamt bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Auch medizinische Reha-Leistungen werden von diversen Institutionen bezuschusst, unter anderem von der Krankenkasse.
Ja, die gibt es. Nach § 33 EstG können in der jährlichen Einkommenssteuererklärung – abhängig vom Grad der Behinderung – Steuerfreibeträge, sogenannte Pauschbeträge, geltend gemacht werden.
Viele Institutionen können Sie auf unterschiedliche Weise unterstützen. Informieren Sie sich genau, welche für Sie zuständig ist. Wenden Sie sich an die einzelnen Beratungsstellen und lassen Sie sich Auskünfte geben. Einige Zuschüsse für Menschen mit Behinderung lassen sich miteinander kombinieren und können Sie finanziell sehr entlasten. Beantragen Sie Zuschüsse immer rechtzeitig vor einer geplanten Maßnahme bzw. Ausgabe.
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**
Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**