Zuschüsse für Menschen mit Behinderung: Rollstuhlfahrerin mit Kollegen im Büro

Zuschüsse für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung benötigen eine angepasste Umgebung, die ihren individuellen Anforderungen gerecht wird. Damit der Alltag reibungslos abläuft, sind oft spezielle Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen oder persönliche Assistenz erforderlich. Diese Anpassungen können rasch zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Damit Menschen mit Behinderung aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf Unterstützung erhalten können, stellen staatliche Stellen und andere Organisationen verschiedene Hilfsangebote bereit. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Förderungen und Zuschüsse für Menschen mit Behinderung existieren und wie Sie diese beantragen können.

Finanzielle Unterstützung und Förderung für Menschen mit Behinderung gibt es für folgende Bereiche:

So erhalten Sie finanzielle Unterstützung beim barrierefreien Umbau

Eine Anpassung Ihres Wohnraums kann Ihnen ein angenehmes Wohnen mit Behinderung ermöglichen. Denken Sie beispielsweise an die behindertengerechte Umgestaltung des Badezimmers für mehr Zugänglichkeit. Um diese oft kostspieligen Veränderungen zu bewältigen, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten: Fördermittel der KfW, Hilfen Ihres Bundeslandes, die sogenannte Eigenheimrente oder die Wohnungsbauprämie.

Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Beim Erwerb oder der Errichtung eines eigenen Heims können Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm nutzen. Die KfW bietet zwei Arten von Hilfen an:

  1. Das Kreditprogramm 159: Diese Finanzierung wird für Maßnahmen zur Barrierereduzierung oder den Kauf einer entsprechend umgestalteten Wohnung/eines Hauses gewährt.
  2. Das Zuschussprogramm 455 steht Privatpersonen zur Verfügung, etwa Eigentümern, die ihren Wohnraum barrierefrei umbauen oder eine bereits angepasste Immobilie erwerben.

Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit, zum Antragsverfahren und zu den nötigen Schritten finden Sie auf der aufschlussreichen Website der KfW

Zuschüsse der Pflegeversicherung

Die Pflegekasse gewährt Menschen mit Behinderung finanzielle Hilfe in Form von Zuschüssen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für Anpassungen wie den Einbau von Rampen oder eines Treppenlifts können Sie bis zu 4.000 Euro erhalten. Reichen Sie vor Beginn der Umbauarbeiten einen Antrag und eine Kostenschätzung bei Ihrer Pflegekasse ein. Sollte sich Ihr Pflegebedarf oder Gesundheitszustand ändern, können Sie erneut einen Zuschuss für eine weitere Maßnahme beantragen.

Eigenheimrente

Das Eigenheimrentengesetz bzw. der sogenannte "Wohn-Riester" fördert mit staatlichen Mitteln selbstgenutztes Wohneigentum als Teil Ihrer Altersvorsorge. "Riester" bezeichnet grundsätzlich eine zusätzliche Rente. Seit 2008 können Sie diese Förderung auch für Ihre eigene Immobilie nutzen. Das bedeutet für Sie: Umbauten für ein altersgerechtes Wohnen können in die Förderung einbezogen werden. Mit Wohn-Riester können Sie Ihre Kredite schneller tilgen und müssen sich nicht so lange an eine Bank binden.

Unterstützung über die Landesförderung

Die einzelnen Bundesländer bieten spezielle Unterstützungsleistungen an, die sich Landesförderung nennen. Diese ermöglichen Ihnen finanzielle Hilfen beim Neubau oder Ersterwerb Ihres Eigenheims. Auch wenn Sie Ihren bestehenden Wohnraum ausbauen oder erweitern möchten, können Sie möglicherweise Zuschüsse erhalten. Die Höhe der Fördermittel variiert je nach Bundesland und hängt unter anderem von Ihrem Behinderungsgrad und Ihrem Einkommen ab.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine öffentliche Förderung, auf die alle Bürger Anspruch haben können. Sie dient dazu, den Aufbau von Vermögen zu unterstützen. Laut dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) beträgt diese Prämie 8,8 % der jährlichen Aufwendungen, die Sie für den Wohnungsbau tätigen.

Gut zu wissen

Zu den wichtigsten Inklusions-Maßnahmen zählt die Schaffung von barrierefreien und behindertengerechten Arbeitsplätzen.

Mehr über behindertengerechte Arbeitsplätze

Nehmen Sie finanzielle Hilfe und Zuschüsse im Arbeitsleben in Anspruch

Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf berufliche Förderung, um die Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft zu gewährleisten. Verschiedene Einrichtungen und Rehabilitationsträger helfen Menschen mit Handicap dabei, einen geregelten Arbeitsalltag zu erreichen. Dies umfasst sowohl Förder- und Bildungsangebote als auch finanzielle Zuschüsse für Menschen mit Behinderung. Folgende Stellen unterstützen die berufliche Rehabilitation:

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Nach 15 Jahren Versicherungszeit oder bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit ist Ihre Rentenversicherung für Sie zuständig. Sie bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an, wie zum Beispiel medizinische Reha-Maßnahmen.

Das Arbeitsamt als Unterstützer

Wenn Sie weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in Ausbildung waren, wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit. Bei einem Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entscheidet die Agentur über die Höhe der Unterstützung. Dabei können auch Gutachten der Fachdienste oder Ihrer Ärzte berücksichtigt werden. Die individuelle Förderhöhe wird anschließend festgelegt. Jede Agentur verfügt über ein Reha-Team, das Sie bei Fragen und Informationsbedarf unterstützt.

Zuschüsse durch die Sozialhilfe

Wenn kein anderer Träger für Sie verantwortlich ist, können Sie bei körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen Hilfe von der Sozialhilfe erhalten. Wenden Sie sich dafür an Landschaftsverbände, Landeswohlverbände oder Landessozialämter.

Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Personen bis 27 Jahre mit seelischer Beeinträchtigung haben ein Recht auf Eingliederungshilfe. Hier sind Jugendämter und Landkreise Ihre Ansprechpartner.

Unterstützung durch das Jobcenter

Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Sie können zusätzlich Sozialgeld und Unterstützung bei den Wohnkosten beantragen. Das Jobcenter kann Ihnen auch bei der Arbeitssuche behilflich sein.

Zuschüsse des Integrationsamt

Das Integrationsamt kümmert sich um die Unterstützung und Betreuung von Menschen mit Schwerbehinderung und deren Arbeitgebern. Es kann bei der Arbeitsvermittlung helfen und fördert Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung beruflicher Fähigkeiten.

Soziales Entschädigungsrecht

Menschen mit gesundheitlichem Handicap, für die die Gemeinschaft einsteht, können finanzielle Hilfe durch das Entschädigungsgesetz erhalten. Dies gilt für bestimmte Personengruppen wie Bundeswehrsoldaten, Bundesgrenzschutzbeschäftigte, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte oder politisch Inhaftierte der ehemaligen DDR. Zuständig sind Landesversorgungsämter, Versorgungsämter und Integrationsämter.

Finanzielle Unterstützung bei medizinischen Reha-Leistungen

Eine Rehabilitation soll Sie in Ihrer Selbstständigkeit stärken. Verschiedene Einrichtungen, einschließlich der gesetzlichen Krankenkassen, können medizinische Reha-Maßnahmen bezuschussen. Die Verantwortung für diese Leistungen liegt bei der Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung. 

Für Personen mit Beeinträchtigungen sind hauptsächlich die Renten- und Unfallversicherung zuständig. Sie können bei diesen Trägern Leistungen wie Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld beantragen. Die Höhe der Unterstützung hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von Ihrem letzten Nettoeinkommen.

Schwerbehindertenrecht

In Deutschland gibt es ein landesweit geltendes Schwerbehindertenrecht. Es beinhaltet alle gesetzlichen Bestimmungen, die Menschen mit Behinderungen schützen und ihnen besondere Rechte und Unterstützung zusichern. Ziel ist es, die Teilhabe und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern und Benachteiligungen zu beseitigen. Es definiert die Ansprüche und Leistungen für Schwerbehinderte und legt fest, welche Schritte zur Förderung ihrer gesellschaftlichen Einbindung unternommen werden müssen.

Vorteile des Schwerbehindertenausweis nutzen

Das Schwerbehindertengesetz (SchwbG) enthält auch Bestimmungen zum Schwerbehindertenausweis. Personen mit Einschränkungen können diesen Nachweis beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Ein solcher Ausweis bietet in der Regel folgende Vorteile:

  • Nachteilausgleiche im Beruf: Bei einem Grad der Behinderung (GdB) ab 30 können Sie unter bestimmten Umständen besonderen Kündigungsschutz genießen. Zudem haben Sie Anspruch auf Zusatzurlaub (abhängig vom GdB) sowie auf Teilzeitarbeit oder angepasste Arbeitszeiten zum Ausgleich Ihrer Beeinträchtigung.
  • Steuerliche Vorteile: Mit einem GdB können Sie bestimmte steuerliche Erleichterungen nutzen. Dazu zählen Freibeträge bei der Einkommensteuer, erhöhte Pauschalen für behinderungsbedingte Ausgaben und möglicherweise Steuererleichterungen für außergewöhnliche Belastungen.
  • Soziale Absicherung: In bestimmten Fällen können Sie die oben erwähnten Leistungen der Sozialversicherung, wie eine Erwerbsminderungsrente oder Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, beantragen.
  • Parkerleichterungen: Mit dem Ausweis können Sie einen Parkausweis erhalten, der Ihnen das Parken auf speziellen Parkplätzen erlaubt.
  • Preisnachlässe: In vielen Bereichen wie ÖPNV, Kultur, Museen oder Freizeiteinrichtungen erhalten Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oft Vergünstigungen.

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung

Körperliche Einschränkungen sind häufig mit erheblichen Ausgaben verbunden. Um diesen finanziellen Mehraufwand auszugleichen, können Personen mit Behinderung Steuervergünstigungen in Form von "außergewöhnlichen Belastungen" geltend machen. Die Höhe dieser Vorteile hängt vom jeweiligen Grad der Behinderung ab. Je nach Grad der Behinderung (GdB) sieht § 33b Einkommensteuergesetz (EStG) verschiedene Pauschalbeträge vor, die zwischen 310 und 3.700 Euro liegen können.

Grad der Behinderung und Pauschbetrag nach § 33 EStG*:

  • GdB 25 bis 30: 310 Euro
  • GdB 35 bis 40: 430 Euro
  • GdB 45 bis 50: 570 Euro
  • GdB 55 bis 60: 720 Euro
  • GdB 65 bis 70: 890 Euro
  • GdB 75 bis 80: 1.060 Euro
  • GdB 85 bis 90: 1.230 Euro
  • GdB 95 bis 100: 1.420 Euro
  • Für Menschen mit Behinderung, die jeden Tag für längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

* Für die hier angegebenen Pauschbeträge übernehmen wir keine Garantie. Bitte lesen Sie die genaue Höhe direkt im Gesetzestext des EStG nach.

Quick-Check Die häufigsten Fragen zu Zuschüsse für Menschen mit Behinderung kompakt beantwortet

Welche Zuschüsse gibt es für Menschen mit Behinderung?

Für den barrierefreien Umbau können Personen mit Behinderung Unterstützung von der KfW-Bank, der Pflegeversicherung oder aus Landesmitteln erhalten. Auch in anderen Lebensbereichen sind Zuwendungen möglich. So hilft beispielsweise die Arbeitsagentur bei Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe. Zudem werden medizinische Rehabilitationsleistungen von verschiedenen Stellen, unter anderem den Krankenkassen, bezuschusst.

Ja, diese Möglichkeit besteht. Gemäß § 33 EstG können in der jährlichen Steuererklärung – je nach Grad der Beeinträchtigung – bestimmte Freibeträge, sogenannte Pauschbeträge, geltend gemacht werden.

Fazit

Zahlreiche Einrichtungen bieten Ihnen auf verschiedene Weise Unterstützung, oft in Form finanzieller Hilfen. Erkundigen Sie sich genau, welche Stelle für Sie zuständig ist. Kontaktieren Sie die jeweiligen Beratungsstellen und lassen Sie sich informieren, damit Sie alle Ihnen zustehenden Hilfen und Gelder in Anspruch nehmen können. Manche Zuschüsse für Menschen mit Behinderung lassen sich kombinieren und können Ihre finanzielle Situation deutlich verbessern – von der Arbeit über Ihr Zuhause bis hin zu Ihren Kindern. Denken Sie daran, Zuschüsse immer rechtzeitig vor einer geplanten Maßnahme oder Ausgabe zu beantragen.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH

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