Rollstuhlfahrer telefoniert im Meetingraum

Barrierefrei leben: Wie Inklusion am Arbeitsplatz gelingt

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch selbstbestimmt und barrierefrei am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann – dieses Prinzip gilt auch für die Inklusion am Arbeitsplatz. Das Ziel von Inklusion ist es, dass alle Menschen – mit Behinderung und ohne – die gleichen Chancen in der Gemeinschaft bekommen. Bei einer konsequenten Umsetzung des inklusiven Prinzips gäbe es dann im öffentlichen Raum irgendwann keine Unterscheidung zwischen behinderten und nicht-behinderten Personen mehr. Inklusion am Arbeitsplatz beginnt dabei zunächst mit einem Umdenken bei den Unternehmen und den Personalverantwortlichen. Die Informationen auf diesen Seiten richten sich daher vor allem an Betriebe.

Barrierefreier Arbeitsplatz

Was macht einen barrierefreien Arbeitsplatz aus? Welche Pflichten haben Sie als Unternehmen bei der Umsetzung von Richtlinien zur Barrierefreiheit? Und wie kann man Arbeitsstätten so gestalten, dass alle Arbeitnehmenden gleichberechtigt teilhaben können? Hier erfahren Sie alles rund um Vorschriften und die praktische Anwendung.

Mehr zum barrierefreien Arbeitsplatz

Rechte für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Was besagt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention? Welche besonderen Rechte haben Menschen mit Behinderungen? Und welche rechtlichen Pflichten ergeben sich daraus für Unternehmen? Informieren Sie sich hier über die Rechtsgrundlagen der Inklusion am Arbeitsplatz!

Mehr zu den Rechtsgrundlagen

Unterstützung und Finanzielle Förderung

Wer sind die Ansprechpartner in Sachen Inklusion am Arbeitsplatz und finanzielle Förderung? Können Betriebe staatliche Unterstützung für die Beschäftigung von behinderten und schwerbehinderten Personen beantragen? Und gibt es noch weitere finanzielle Förderungsmöglichkeiten? Lesen Sie hier mehr über die Unterstützung für inklusive Betriebe!

Mehr zur Unterstützung und finanziellen Förderung

Inklusion in der Praxis

Wie wird Inklusion am Arbeitsplatz in Deutschland umgesetzt? Was sind die Schwierigkeiten und die Chancen der Arbeitswelt-Inklusion? Und welche Inklusionsbetriebe sind besonders positive Beispiele für eine gelungene Umsetzung? Lernen Sie auf dieser Seite erfolgreiche Betriebe und Unternehmen kennen.

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Inklusion am Arbeitsplatz – Informationen für Unternehmen

Inklusion am Arbeitsplatz ist ein Feld, das branchenübergreifend alle Unternehmen in Deutschland betrifft. Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) von 2006 legt zum Beispiel fest, dass Menschen nicht wegen Ihrer Behinderung für eine Arbeitsstelle abgelehnt werden dürfen. Aus dem AGG und aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich ein ganzer Katalog an Rechten und Pflichten, die Betriebe gegenüber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erfüllen müssen.

Es geht bei Inklusion nicht darum, dass sich behinderte Personen in die Umgebung integrieren, sondern dass Räumlichkeiten für jeden zugänglich und nutzbar gemacht werden. Zentral für die Inklusion am Arbeitsplatz ist daher die Anpassung des Betriebsgeländes, der Gebäude und der Arbeitsmittel an die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen. Eine barrierefreie Arbeitsstätte bildet die Grundlage der Inklusion, sodass alle Arbeitnehmenden gleichberechtigt Teil des Betriebsablaufs sein können. Darüber hinaus kommt Barrierefreiheit vielen Menschengruppen zu Gute – zum Beispiel Kindern, älteren Menschen oder Eltern mit Kinderwagen. Jedoch müssen Unternehmen dafür die nötigen Aufbau- oder Umbaumaßnahmen anleiten und sich über Ihre rechtlichen Pflichten in Bezug auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) bewusst sein.

Möchten Sie einen barrierefreien Arbeitsplatz schaffen, so gilt es einige Dinge dafür zu beachten. Vom Erschließen des Außengeländes bis hin zu Arbeitsmitteln - unsere Infografik bietet Ihnen einen ersten guten Überblick.

 Zur Infografik barrierefreier Arbeitsplatz

 

Gut zu wissen:

Treppenlifte helfen Menschen mit Behinderungen dabei, Hindernisse zu überwinden - sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum. Mit welchen Kosten Sie bei der Anschaffung eines Sitz-, Plattform- oder Hublifts rechnen müssen? Auf der Seite rund um die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten von Treppenliften erfahren Sie alles, was Sie für Ihre Kaufentscheidung benötigen. 

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Daten & Fakten – Inklusion in Deutschland

In Deutschland gibt es mehr als 10 Millionen Personen mit Behinderungen, ungefähr 7,6 Millionen davon haben eine Schwerbehinderung. Das bedeutet, dass ungefähr jeder achte in Deutschland lebende Mensch eine sensorische, kognitive, psychische oder physische Behinderung hat und von Inklusion profitieren kann. Nach § 2 Abs. 1 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) gelten Menschen dann als "behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist". Zur Geltendmachung bestimmter Rechte und Ansprüche auf Teilhabeleistungen werden zwischen verschiedenen Graden der Behinderung von 20 bis 100 Grad unterschieden. Ab einem Grad von 50 gilt ein Mensch als "schwerbehindert". Der überwiegende Teil der Behinderungen ist jedoch nicht angeboren, sondern eine Folge von Krankheiten. So treten 83 Prozent der Schwerbehinderungen erst im Laufe des Lebens der Menschen auf. Auch sagt der Grad der Schwerbehinderung nichts darüber aus, wie leistungsfähig ein Mensch bei der Verrichtung einer bestimmten Arbeitstätigkeit ist. Die Entscheidung über die Beschäftigung einer schwerbehinderten Person sollte also immer individuell und unabhängig vom Grad der Behinderung getroffen werden. 

Das Sozialgesetzbuch regelt auch, dass alle Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen fünf Prozent der Stellen mit schwerbehinderten Personal besetzen oder Ausgleichszahlungen leisten müssen. Daraus ergab sich unter anderem, dass es im Jahr 2016 152.000 Betriebe mit einer Beschäftigungspflicht in Deutschland gab. In diesen Unternehmen wurden im selben Jahr 1,18 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Der Wert hat sich zwar zum Vorjahr verbessert, trotzdem gibt es unter Personen mit Schwerbehinderungen immer noch eine Arbeitslosenquote von 13,4 Prozent und 29.000 der Pflichtarbeitsplätze blieben unbesetzt. Im Vergleich mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei dem die Arbeitslosigkeit bei 6,4 Prozent liegt, zeigt sich hier noch ein deutlicher Nachteil für schwerbehinderte Menschen. Diese Zahlen aus dem Inklusionsbarometer Arbeit 2016 von der Aktion Mensch e.V. und dem Handelsblatt Research Institute veranschaulichen sehr gut, dass Inklusion am Arbeitsplatz zwar immer regelmäßiger umgesetzt wird, aber noch lange nicht am Ziel der gleichberechtigten Teilhabe angekommen ist.

Daten Inklusion in Deutschland aus dem Jahr 2016:

  • 10 Millionen Menschen mit Behinderung
  • Davon gelten 7,6 Millionen als schwerbehindert
  • 152.000 Betriebe mit Beschäftigungspflicht
  • 1,18 Millionen Beschäftigte mit Schwerbehinderung
  • 13,4 % Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Menschen
  • 29.000 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze

Inklusion am Arbeitsplatz – Beschäftigungsmöglichkeiten

Die Auseinandersetzung mit der Situation in Deutschland macht deutlich, dass Betriebe noch mehr dafür tun können, damit die Ziele der Inklusion in der Arbeitswelt umgesetzt werden. Ein wichtiger Schritt dabei ist es, sich über die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten zu informieren. Grundsätzlich kommen für Menschen mit Behinderungen natürlich alle betrieblichen, außerbetrieblichen oder schulischen Ausbildungen und jede Form der Beschäftigung in Frage.

Unternehmen, die noch nie Menschen mit Behinderungen eingestellt haben, können beispielsweise während Praktika und Probearbeiten lernen, was die Beschäftigung von Schwerbehinderten mit sich bringt. So kann es sinnvoll sein, bereits früh mit der Ansprache von Jugendlichen mit Behinderungen zu beginnen, um attraktiv auf zukünftige Arbeitskräfte zu wirken. Eine Variante dafür ist gezielt Berufsorientierungs- und Betriebspraktika für behinderte Schüler und Schülerinnen zu öffnen. Eine weitere Variante zum Sammeln von Erfahrungen sind Probebeschäftigungen über mehrere Monate. Diese geben sowohl dem Unternehmen als auch dem Menschen mit Behinderung die Chance zu eruieren, ob eine längerfristige Zusammenarbeit möglich ist. Währenddessen können Betriebe übrigens auch schon finanzielle Unterstützung und Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen beantragen. Inklusion am Arbeitsplatz verschafft so nicht nur vielen Menschen gesellschaftliche Teilhabe, sondern eröffnet Unternehmen auch einen neuen Markt an qualifizierten Fachkräften.

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