Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH
Treppenlift Garantie und Gewährleistung
Oft werden Garantie und Gewährleistung verwechselt. Die wichtigsten Unterschiede:
Garantie
- Eine Garantie ist eine freiwillige und individuell gestaltbare Leistung des Anbieters gegenüber dem Kunden, die in einem Vertrag formuliert wird.
- Der Vertrag regelt, welche Schäden von der Garantie erfasst sind und welche Leistungen im Schadenfall erbracht werden.
- Man sollte darauf achten, dass der Treppenlift-Anbieter genau erläutert, welche Garantien er anbietet und wie diese vertraglich geregelt sind.
Gewährleistung (Mängelhaftung)
- Die Gewährleistung von 24 Monaten ist gesetzlich geregelt (§ 438 BGB).
- Gewährleistung heißt: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist.
- Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht, wenn ein Mangel bei Auslieferung oder Montage bestand.
Achtung Garantie und Beweislast
Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Anbieter. Tritt nach diesen 6 Monaten eine Mangel auf, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel herstellerseitig ist und schon bei der Übergabe der Ware bestand.
Fragen Sie beim Beratungsgespräch nach den Garantielaufzeiten, denn je nach Anbieter, Modell und Vertrag sind die Garantiezeiten unterschiedlich. Meistens beträgt die Garantiezeit 2 Jahre. Es gibt auch Garantiezeiten von 5 oder 10 Jahren. In der Regel werden die Treppenlift-Garantien durch einen Wartungsvertrag verlängert. Einige Unternehmen bieten auch Modelle mit lebenslanger Treppenlift-Garantie in Kombination mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages an.
Garantie Leistungen
Garantie bedeutet, dass Produkte bei Schäden innerhalb einer vereinbaren Laufzeit repariert werden.
Die Leistungen werden in einem Vertrag geregelt. Die meisten Treppenlift-Firmen übernehmen die Kosten für Reparatur und Anfahrt innerhalb der Garantiezeit, wenn der Treppenlift regelmäßig gewartet wird. Die Garantie erlischt bei unsachgemäßer Behandlung.

Garantie Kennzeichnung
Achten Sie in den Kaufbedingungen auf die Kennzeichnungen, die im Garantiefall von Bedeutung sind. In Deutschland sind Treppenlifte mit Typenschild, Hersteller, Seriennummer, Typ, Baujahr, CE-Kennzeichnung, Maximalbelastung, Service- und Notfallnummer versehen.
Garantie bei gebrauchten Treppenliften
Bei Gebraucht-Liften gilt eine eingeschränkte gesetzliche Gewährleistung (in der Regel nur 12 Monate). Daher sollen zusätzliche Garantieleistungen bei Kauf eines gebrauchten Liftes vereinbart werden. Achten Sie insbesondere auf Verschleißteile – diese sollten bei einem gebrauchten Treppenlift gegen neue Teile ausgetauscht werden.
Garantie bei gemieteten Treppenliften
Achten Sie auf die speziellen Garantie- und Gewährleistungs-Konditionen, wenn Sie einen Treppenlift mieten. Es gibt Anbieter, die über die gesamte Mietdauer die volle Gewährleistung übernehmen, d.h die Kosten für eventuelle Reparaturen, Anfahrt, Ersatzteile und Arbeitskosten.

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