Stationäre Pflege und Pflegeheim: Kosten und Optionen besser überblicken

Wenn Eltern, Großeltern oder andere Familienmitglieder im hohen Alter oder durch eine Behinderung pflegebedüfrtig werden, liegt es oft an Ihnen als Angehörige die Betreuung zu organisieren. Ob Planung des Alltags oder Unterstützung bei den Dingen des täglichen Lebens wie einem Toilettengang – Menschen in unterschiedlichen Situationen benötigen ganz spezielle Hilfe. In den meisten Fällen haben Angehörige keine Zeit und Kraft, die Pflege eines geliebten Menschen selbst zu übernehmen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit der stationären Pflege. Bei uns finden Sie alle Informationen über die Betreuung im Pflegeheim, die Sie als Angehörige benötigen.

Formen von stationärer Pflege

Im Bereich der stationären Pflege unterscheidet man zwischen Kurzzeitpflege, teilstationärer Pflege und vollstationärer Pflege. Jedes der Konzepte hat bestimmte Vor- und Nachteile und ist für bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen geeignet oder eher nicht geeignet.

Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege versteht man die vorübergehende Pflege in einer Pflegeeinrichtung. Der Zeitraum der Kurzzeitpflege beträgt wenige Tage bis mehrere Wochen. Diese Form der stationären Pflege kommt zum Tragen, wenn Pflegebedürftige normalerweise von Angehörigen versorgt werden und diese eine Auszeit brauchen, um zum Beispiel in den Urlaub zu fahren. Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Kurzzeitpflege für eine Dauer von höchstens 56 Tagen im Jahr. Die Kurzzeitpflege kann also von pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden, um eine Pause zu machen und sich selbst zu entlasten.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege umfasst entweder eine Tages- oder eine Nachtpflege. Eine Tagespflege-Einrichtung betreut pflegebedürftige Personen tagsüber und in Gruppen, meist beginnt das Angebot morgens und endet am Nachmittag. Die Pflegebedürftigen bekommen hier Mahlzeiten, können an verschiedenen Aktivitäten teilnehmen und Kontakte knüpfen. Die Nachtpflege ist das gegenteilige Angebot zur Tagespflege. Die Menschen, die auch nachts auf Hilfe angewiesen sind – zum Beispiel Demenzkranke, die oft nachtaktiv sind – können dabei die Nacht in einem Pflegeheim verbringen. Die teilstationäre Pflege kann in vielen Einrichtungen auch für einzelne Tage genutzt werden und ist somit auch eine Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten.

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege ist die wohl bekannteste Form der Pflege. Hierbei lebt die pflegebedürftige Person in einer Pflegeeinrichtung wie zum Beispiel einem Pflegeheim. Dort arbeiten ausgebildete Pflegekräfte, die sich rund um die Uhr um die Personen kümmern können.

In diesem Artikel legen wir den Schwerpunkt auf diese Form der stationären Pflege und möchten Sie umfassend dazu informieren.

Alternativen zur stationären Pflege

Eine teil- oder vollstationäre Pflege ist nicht immer nötig und nicht immer der beste Weg für alte oder kranke Angehörige. Alternativen dazu sind einerseits die häusliche Pflege im privaten Bereich sowie die ambulante Pflege mithilfe eines Pflegedienstes.

Stationäre Pflege: Ab wann?

Die Entscheidung, einen geliebten Menschen in ein Pflegeheim zu geben, fällt nie leicht. Vor allem, wenn das Familienmitglied bisher noch zu Hause betreut wurde, überfällt uns beim Gedanken an ein Pflegeheim oft ein schlechtes Gewissen. Natürlich muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob eine Person in einem Pflegeheim besser aufgehoben ist als zu Hause. Doch wenn sich der Gesundheitszustand der Person stark verschlechtert, ist die stationäre Pflege meist der einzig mögliche Weg. Spätestens bei Inkontinenz, Aggressivität oder bei Bedarf an ständiger Beaufsichtigung sollten Sie als Angehörige sich nach einem Platz in einem geeigneten Pflegeheim umsehen. Wenn die Belastung der häuslichen Pflege aus anderen Gründen zu groß wird, sollten Sie den Schritt zur vollstationären Pflege wagen.

Vor- und Nachteile der stationären Pflege

Die Entscheidung für einen Umzug ins Pflegeheim ist nicht einfach – oft ist das für Angehörige eine sehr emotionale Phase. In diesen Fällen kann es helfen, sich Vor- und Nachteile der stationären Pflege vor Augen zu führen und gegeneinander abzuwägen.

Vorteile

Die Nachfrage nach stationärer Pflege ist nicht umsonst so groß. Der Einzug in ein Pflegeheim bietet einige Vorteile und kann daher sehr erleichternd sein. Ein wichtiger Punkt für die stationäre Pflege ist die Entlastung der Angehörigen. Sie können sich darauf verlassen, dass der pflegebedürftige Mensch 24 Stunden am Tag betreut wird und zu jeder Zeit die Hilfe erhält, die er benötigt. Ausgebildete Fachkräfte können ganz konkret auf die Bedürfnisse der Person eingehen und unterstützen, zum Beispiel bei alltäglichen Aufgaben oder sogar der Körperhygiene. 

Sollte etwas passieren, werden Angehörige in der Regel sofort benachrichtigt. Positiv ist für viele Menschen, dass ihnen in Pflegeeinrichtungen ein geregelter Tagesablauf angeboten wird; denn das gibt Sicherheit. Auch der Kontakt zu anderen Patienten ist ein großer Vorteil von Pflegeheimen. Die Pflegebedürftigen können den Tag mit anderen Menschen verbringen, soziale Kontakte knüpfen und gemeinsamen Aktivitäten nachgehen – für Unterhaltung ist immer gesorgt.

Nachteile

Natürlich ist das Konzept der vollstationären Pflege nicht perfekt und so gibt es auch ein paar Nachteile, über die man sich vor der Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim im Klaren sein sollte. Pflegeheime genießen mittlerweile leider oft einen eher schlechten Ruf, es besteht der Vorwurf, die Beschäftigen würden sich kaum Zeit nehmen und sich nicht für die Pflegebedürftigen interessieren. Natürlich gibt es auch im Bereich der stationären Pflege schwarze Schafe, allerdings gibt es grundsätzlich regelmäßige Kontrollen, die die Qualität der Pflege sichern sollten.

Es besteht auch die Angst, dass Pflegebedürftige aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden und sich abgeschoben fühlen. Das muss allerdings nicht der Fall sein, denn in fast jeder noch so kleinen Stadt gibt es heutzutage geeignete Pflegeheime – die Patienten müssen also Ihren Wohnort meist gar nicht verlassen und Angehörige sind nicht aus der Welt.

Ein letzter wichtiger Punkt sind die hohen Kosten für das Pflegeheim. Die Pflegekasse kann diese je nach Pflegegrad der Person aber anteilig übernehmen.

Pflegeheim: Bezuschussung durch die Pflegekasse

Der Aufenthalt in einem Pflegeheim kann von der Pflegekasse bezuschusst werden. Wichtig: Die stationäre Pflege kann nach § 72 SGB XI nur dann bezuschusst werden, wenn die Pflegeleistungen von einer zugelassenen Einrichtung erbracht werden, die einen Versorgungsverstrag mit der Pflegekasse abgeschlossen haben. Früher wurde die Pflegebedürftigkeit einer Person in Pflegestufen angegeben, heute gibt es die Pflegegrade. 

Je nach Pflegegrad gewährt die Pflegekasse eine Bezuschussung der Kosten fürs Pflegeheim. Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse entsprechend des Pflegegrades Leistungen an das Pflegeheim.

Der Infobox können Sie entnehmen, wie die Leistungen der Pflegekasse gestaffelt sind.

Monatliche Pflegeleistungen für die stationäre Pflege:

  • Pflegegrad 2: € 770,–
  • Pflegegrad 3: € 1.262,–
  • Pflegegrad 4: € 1.775,–
  • Pflegegrad 5: € 2.005,–

Wer den Pflegegrad 1 hat und sich entscheidet, in ein Pflegeheim zu ziehen, erhält von der Pflegekasse einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro. Normalerweise deckt der Zuschuss von der Pflegekasse nicht die gesamten Pflegekosten ab – ein Teil muss daher fast immer selbst gezahlt werden. Außerdem übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Zusatzleistungen. Dies müssen immer die Patienten selbst oder die Angehörigen finanzieren.

Pflegeheim Kosten: Stationäre Pflege hat seinen Preis

Natürlich fallen bei der Unterbringung und Betreuung in einem Pflegeheim auch entsprechende Kosten an. Wir haben alle wichtigen Informationen zu den Kosten fürs Pflegeheim für Sie zusammengestellt.

Zusammensetzung der Kosten fürs Pflegeheim

Die Kosten für die stationäre Pflege setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. Der erste Punkt auf der Liste sind die Unterbringungskosten. Sie entsprechen der Zimmermiete für den Wohnraum, den die pflegebedürftige Person benutzt. Die Kosten für die Unterbringung sind grundsätzlich selbst zu tragen und werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Der nächste Punkt sind die Verpflegungskosten – also die Kosten für Essen und Trinken. Auch das müssen alle im Pflegeheim Lebenden selbst bezahlen.

Dazu kommen außerdem die Investitionskosten: Über die Investitionskosten werden die im Pflegeheim Lebenden an den Herstellungs-, Anschaffungs-, Abnutzungs- und Abschreibungskosten und so weiter beteiligt. Diese Kosten sind nicht zu unterschätzen und richten sich nach dem Alter und dem Zustand der Einrichtung, in der eine pflegebedürftige Person untergebracht ist.

Der letzte Punkt sind die reinen Pflegekosten. Diese werden je nach Pflegegrad anteilig oder ganz von der Pflegekasse übernommen.

In der Infobox finden Sie noch einmal alle Kostenpunkte für die stationäre Pflege im Überblick:

Zusammensetzung der Pflegeheim Kosten

  • Unterbringungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Investitionskosten
  • Pflegekosten

Was kostet die stationäre Pflege?

Wie viel der Aufenthalt in einem Pflegeheim ganz konkret kostet, kann man leider nicht pauschal sagen. Die Kosten sind abhängig von vielen Faktoren wie der Zimmerausstattung und dem Heim selbst, aber auch vom Standort und Bundesland. So ist der Platz in einem Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel besonders teuer, in Sachsen-Anhalt bezahlen die Patienten weniger. Die Kosten für eine vollstationäre Pflege sind allerdings immer recht hoch und sollten nicht unterschätzt werden: Für die Unterbringung in einem Pflegeheim können monatlich zwischen € 2.500,– und € 4000,– fällig werden.

Wahl des Pflegeheims: Das sollten Sie beachten

Die Wahl einer Pflegeeinrichtung für ein Familienmitglied will nicht spontan getroffen werden. Im Idealfall beachten Sie einige Punkte, um das passende Pflegeheim zu finden. Ein wichtiger Aspekt ist der Standort der Einrichtung. Befindet sie sich in der Natur oder in Innenstadtnähe? Wie weit entfernt ist das alte Zuhause des Pflegebedürftigen? Auch die Atmosphäre und Behaglichkeit im Pflegeheim können neben passenden baulichen Gegebenheiten – zum Beispiel barrierefreie Wege – sehr wichtige Punkte sein. Entscheidend sind darüber hinaus die Anzahl der Beschäftigten und die Abwechslung auf dem Speiseplan. Überlegen Sie, was für Ihre Angehörige oder Ihren Angehörigen wirklich wichtig ist und sprechen Sie in Ruhe darüber.

Es gibt außerdem verschiedene Typen von Pflegeheimen. Für ältere Menschen bieten sich Altenpflegeheime an. Dort werden meist Einzel- oder Doppelzimmer angeboten und die Gestaltung des Zimmers kann nach eigenem Ermessen stattfinden. 

Darüber hinaus gibt es auch spezielle Einrichtungen für schwer Kranke und stark behinderte Menschen. Je nach Pflegeheim ist die Betreuung dann auf die ganz besondere Pflegebedürftigkeit der Patienten ausgerichtet. Insgesamt sollten Sie bei der Suche nach einer passenden Einrichtung für Ihre Angehörigen immer ihre Wünsche und Vorlieben im Hinterkopf behalten.

Tipps für den Umzug ins Pflegeheim

Beim Umzug ins Pflegeheim muss einiges beachtet werden. Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps zusammengestellt, damit der Umzug ohne Probleme und zur Zufriedenheit der Pflegebedürftigen über die Bühne geht.
 

  • Altbewährtes im neuen Heim: Die pflegebedürftige Person muss sich wohlfühlen. Es bietet sich an, eigene Möbel oder Dekoration mitzunehmen oder den Tagesablauf zu Beginn ähnlich zum bereits gewohnten zu gestalten.
  • Pflegeheime vergleichen: Nehmen Sie sich ruhig die Zeit, mehrere Pflegeeinrichtungen zu testen. In einigen Heimen gibt es die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum ein Probewohnen zu machen.
  • Regelmäßiger Kontakt: Besonders zu Beginn sollten Sie Ihre Angehörigen, wenn möglich, häufig besuchen.
  • Langsam einleben: Unterstützen Sie Ihr Familienmitglied. Unternehmen Sie zum Beispiel erste Spaziergänge zusammen, damit er oder sie sich langsam an die neue Umgebung gewöhnen kann.
  • Keine Vorwürfe: Werten Sie den Umzug in eine Pflegeeinrichtung nicht als persönliches Versagen, sondern als angemessene Weiterführung der richtigen Pflege für einen geliebten Menschen.

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