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Leben mit Behinderung: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) soll Benachteiligungen gegen Menschen mit Behinderung abbauen bzw. verhindern. Das BGG, früher auch bekannt als "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen", ist seit dem 1. Mai 2002 in Kraft. Aufgabe dieses Gesetzes ist die Umsetzung des 1994 im Grundgesetz geregelten Benachteiligungsverbots behinderter Menschen. Hier steht geschrieben, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. 

Das Behindertengleichstellungsgesetz: Entstehung und Überblick

Das Behindertengleichstellungsgesetz setzte wegweisende Maßstäbe für die künftige Entwicklung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Es gilt für alle Behörden, Körperschaften und Anstalten des Bundes.

Das Gesetz schließt die Privatwirtschaft nicht mit ein, d. h. Gaststätten, Hotels, Apotheken oder Arztpraxen sind vom Gesetz ausgenommen. Hier setzt die Regierung auf freiwillige Vereinbarungen. 

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) schafft so die Grundlage für eine einheitliche gesetzliche Regelung zur barrierefreien Gestaltung der Umwelt sowie eine stärkere Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Dem heutigen BGG liegen zwei Gesetze zugrunde: das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderungen (landesgleichberechtigungsgesetzt Berlin) aus dem Jahr 1999 und das Gesetz für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung behinderter Menschen im Land Sachsen-Anhalt von 2001.

Zur adäquaten Umsetzung der in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) benannten Ziele wurde das Behindertengleichstellungsgesetz im Jahr 2016 umfassend reformiert. Das Behindertengleichstellungsgesetz enthält seit der Reform u. a. Regelungen für die Bereiche Bau und Verkehr, aber auch zur Verwendung der Leichten Sprache, zum Behinderungsbegriff und der Gebärdensprache.

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Das Behindertengleichstellungsgesetz im Detail

Die wichtigsten Aussagen des BGG sind das Benachteiligungsverbot und die Barrierefreiheit. Durch das Behindertengleichstellungsgesetz sollen im öffentlich-rechtlichen Bereich Barrieren abgeschafft werden. Dies kann Bau- und Umbaumaßnahmen betreffen, aber auch barrierefreie Internetseiten oder die Etablierung von Blindenschrift.

Menschen mit Behinderung soll durch die Regelungen im Behindertengleichstellungsgesetz ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden - ganz egal über welchen Grad der Behinderung sie verfügen. Ihre persönlichen Rechte und Menschenrechte sollen genauso geachtet werden wie bei Menschen ohne Behinderung. Zu diesem Zweck werden Unterstützungsangebote und Assistenzen für ein selbstbestimmtes Leben zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an Wahlen, wie Bundestags- oder Europawahlen, soll durch das BGG ebenfalls erleichtert werden, beispielsweise durch barrierefreie Wahllokale.

Neben dem Recht auf den Zugang zu Bildung muss es Menschen mit Behinderung auch möglich sein, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Eine inklusive Bildungslandschaft und ein offener Arbeitsmarkt mit behindertengerechtem Arbeitsplatz sind dafür Grundbedingungen. Das BGG soll hier diskriminierenden Verhaltensweisen sowie baulichen und kommunikativen Barrieren entgegenwirken.

Zur Herstellung von Barrierefreiheit gibt es das Instrument der Zielvereinbarung. Diese Zielvereinbarungen werden zwischen anerkannten Verbänden und Unternehmen oder Unternehmensverbänden der verschiedenen Wirtschaftsbranchen getroffen.

In diesen werden die getroffenen Vereinbarungen zu den Regelungen der Barrierefreiheit definiert.

Meist enthalten Zielvereinbarungen Regelungen zum Geltungsbereich und der Geltungsdauer, festgelegte Mindestbedingungen zur Barrierefreiheit sowie einen Zeitplan, zur Erfüllung aller Maßnahmen. Insgesamt sind die Inhalte der Zielvereinbarungen frei in der Gestaltung: deren Einhaltung durch die Vertragsparteien ist jedoch bindend.

Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz sind auch Landesgleichstellungsgesetze in allen Bundesländern in Kraft. Sie regeln Belange auf Landesebene, wie das Bauordnungsrecht, das Schulrecht oder den öffentlichen Nahverkehr. Die Landesgleichstellungsgesetze sind inhaltlich eng am Bundesbehindertengleichstellungsgesetz angelehnt.

Die größten Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz

Die Schwerpunkte der letzten Novellierung von 2016

  • Der Behinderungsbegriff des Behindertengleichstellungsgesetzes wurde an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention angeglichen. Dieses betrachtet Behinderung als das Ergebnis von umwelt- oder einstellungsbedingten Beeinträchtigungen. Die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen sollen im Fokus stehen und weniger ihre Einschränkungen.
  • Vor dem Inkrafttreten des BGG im Jahr 2002 sollten Neubauten und größere Umbaumaßnahmen des Bundes barrierefrei umgesetzt werden. Durch die Gesetzesänderung werden nun auch kleinere Baumaßnahmen barrierefrei gestaltet. Dadurch werden die Bundesgebäude sukzessive hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit verbessert.
  • Damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können, sind laut Behindertengleichstellungsgesetz im Einzelfall angemessene Vorkehrungen zu gewährleisten, sofern diese Träger öffentlicher Gewalt nicht unbillig oder unverhältnismäßig belasten. Die Verweigerung einer solchen Vorkehrung ist eine Form der Diskriminierung. Diese angemessenen Vorkehrungen können beispielsweise eine bauliche Veränderung beinhalten.
  • Die Bundesbehörden sollen vermehrt Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Die Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Leichten Sprache werden bereits bei Sozialverwaltungsverfahren angewendet. Die Leichte Sprache ist eine spezielle, besonders einfach zu verstehende Sprache. Charakteristisch für die Leichte Sprache sind kurze Sätze, die nur eine Aussage enthalten.
  • Menschen mit Behinderungen können einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der neu eingerichteten Schlichtungsstelle stellen, wenn sie sich von einem Träger öffentlicher Gewalt benachteiligt fühlen, d. h. wenn ein Verstoß gegen das Behindertengleichstellungsgesetz vorliegt. Verbände müssen nun, bevor sie eine Verbandsklage erheben, ein Schlichtungsverfahren durchlaufen.
  • Eine finanzielle Förderung von Verbandsmaßnahmen zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde eingerichtet. Gefördert werden können u. a. Fortbildungen und Ausgleiche für behinderungsbedingten Mehrbedarf. Hierzu gehören beispielsweise Kommunikationshilfen, welche zur Durchführung von Aufgaben für die Organisation von Menschen mit Behinderungen benötigt werden.

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