Frau fährt mit ihrem Rollstuhl in den Fahrstuhl

Barrierefreier Arbeitsplatz – auf was Sie achten müssen

Ein barrierefreier Arbeitsplatz ist für Menschen mit Behinderungen ein entscheidender Schritt in Richtung Inklusion und Teilhabe am öffentlichen Leben. Damit Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen jedoch ein wirklicher Teil der Arbeitsprozesse eines Betriebs werden können, müssen diese einige bauliche Voraussetzungen schaffen.

Der folgende Text beschäftigt sich daher unter anderem ausführlich mit den gesetzlichen Vorschriften zum Thema barrierefreier Arbeitsplatz. Außerdem wird ein detaillierter Blick auf die praktische Umsetzung der Richtlinien und die Gestaltung einer behindertengerechten Arbeitsstätte im Detail geworfen. Die Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmen und Betriebe mit Mitarbeitern mit Behinderungen. Aber auch Betroffene können sich hier über die Möglichkeiten der Barrierefreiheit informieren.

Barrierefreier Arbeitsplatz – Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

Im deutschen Sozialgesetzbuch ist grundsätzlich geregelt, dass alle privaten oder öffentlichen Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern fünf Prozent der Stellen mit Personen mit Schwerbehinderungen besetzen müssen. Ansonsten ist das Unternehmen dazu verpflichtet Ausgleichabgaben zu zahlen, die wiederum Integrationsämter und die Arbeitsagentur zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen finanzieren. Diese Regelung soll allen Unternehmen einen Ansporn bieten, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen und damit einen wichtigen Teil zur Inklusion zu leisten. Für Betriebe mit schwerbehinderten Mitarbeitern sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3a.2) und die DIN 18040-1 zum barrierefreien Bauen die wichtigsten Richtlinien bei der Umsetzung eines barrierefreien Arbeitsplatzes.

Die ASR sind Konkretisierungen der allgemeinen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und definieren ganz genau was ein barrierefreier Arbeitsplatz ist. Zentral für die ASR ist, dass alle baulichen und sonstigen Anlagen, Arbeits- und Transportmittel, ebenso wie Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen von Menschen mit Behinderungen ohne Erschwernisse und selbstständig verwendet werden können. Dafür wurden im ASR V3a.2 vom Juli 2017 detaillierte Anforderungen für die Räumlichkeiten und die Umgebung einer Arbeitsstätte festgelegt. Darunter fallen unter anderem Regelungen zur Barrierefreiheit von Türen, Verkehrswegen, Unterkünften oder Notausgängen.

Die Normen der DIN 18040-1 haben das Ziel die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräume, Sportstätten oder Gerichten zu garantieren. Unternehmen, die für eine solche öffentliche Institution zuständig sind, müssen Barrierefreiheit also auch dann ermöglichen, wenn kein Mitarbeiter eine Behinderung hat. Wichtigste Elemente von barrierefreien Stätten sind dabei die Zugänglichkeit und die Nutzbarkeit der baulichen Anlagen. Dabei berücksichtigt die DIN Norm vor allem die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen, mit Seh- oder Hörbehinderungen und Personen mit Mobilitätshilfen. Darüber hinaus sind diese Richtlinien auch zum Vorteil von groß- oder kleinwüchsigen Menschen, Senioren, Kindern oder Personen mit einer kognitiven Einschränkung. 

Infografik zum barrierefreien Arbeitsplatz

Für Sie als Unternehmen bedeutet das Einrichten eines barrierefreien Arbeitsplatzes auch das Befolgen von vielen Regeln und Vorschriften. In unserer Infografik verschaffen wir Ihnen einen ersten schnellen Überblick, was Sie zu beachten haben.

 Zur Infografik barrierefreier Arbeitsplatz

Barrierefreier Arbeitsplatz – Gestaltung & Umsetzung

In der Praxis muss bei der Gestaltung einer barrierefreien Arbeitsstätte einiges beachtet werden. Von der Parkplatzsituation, über taktile Leitsysteme, bis zu Bedienelementen beinhaltet ein vollständig barrierefreier Arbeitsplatz eine Menge an besonderen baulichen Maßnahmen. Im Folgenden wird näher darauf eingegangen, welche Schritte für die barrierefreie Gestaltung eines Arbeitsplatzes notwendig sind.

Darüber hinaus wird erörtert, worauf Arbeitgeber achten müssen, damit Mitarbeiter mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.

1. Barrierefreiheit mitdenken – Planung der Baumaßnahmen

Wer bereits vor dem Bau einer Arbeitsstätte mit den barrierefreien Maßnahmen plant, spart sich als Unternehmen später Kosten für aufwendige Umbauten und Neuausrichtungen. Selbst wenn bei der Planung zunächst keine Nutzung der Räumlichkeiten durch Menschen mit Behinderungen zu erwarten ist, lohnt sich eine vorausschauende Arbeitsweise. Dabei geht es in der Planungsphase darum, die Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen und die daraus resultierenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu beachten. Einschränkungen können sich durch physische, sensorische, seelische oder kognitive Behinderungen ergeben und sind daher mit ganz unterschiedlichen, alltäglichen Problemen verbunden. Damit ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine Einrichtung auch von jedem kontrolliert genutzt werden kann, müssen drei Faktoren bei der Planung eines barrierefreien Arbeitsplatzes überprüft werden: Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit und Erreichbarkeit von Objekten, Räumen und Arbeitsinstrumenten. 

Planung:

  • Barrierefreie Baumaßnahmen von Anfang an einplanen
  • Unterschiedliche Bedürfnisse & Probleme beachten
  • Wahrnehmbarkeit, Erkennbarkeit & Erreichbarkeit des Arbeitsplatz überprüfen

2. Visuelle, taktile oder auditive Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz

Im Alltag orientieren sich die meisten Menschen visuell oder auditiv. Wenn der Sehsinn oder das Gehör jedoch beeinträchtigt oder nicht funktionsfähig sind, müssen die Umgebung, die Kommunikationsmittel und Informationen an der Arbeitsstätte alternativ wahrnehmbar und erkennbar gemacht werden. Dafür können an einem barrierefreien Arbeitsplatz visuelle, taktile oder auditive Gestaltungen vorgenommen werden, die Menschen mit einer sensorischen oder kognitiven Behinderung helfen gleichberechtigt am Arbeitsalltag teilzunehmen.

Wichtig bei einer Gestaltung im visuellen Bereich sind Hell-Dunkel- und Farbkontraste, optimierte Formen und Größen der Sehobjekte, räumliche Betrachtungsabständen und ausreichende Beleuchtung. Die optische Vereinfachung zentraler Botschaften kommt sowohl sehgeschädigten als auch kognitiv beeinträchtigten Menschen zu Gute. Die taktile Wahrnehmbarkeit kann dadurch gefördert werden, dass sich das Objekt von seiner Umgebung in Oberflächenstruktur, Form, Härte und Material unterscheidet. So können sich blinde Menschen mit der Hilfe von Händen, Füßen oder Stöcken entlang eines fühlbaren Leitsystems bewegen. Bei der auditiven Gestaltung wird versucht eine optimale Sprachverständigung durch das Minimieren von Störgeräuschen, das Umsetzen von raumakustischen oder bauakustischen Maßnahmen und den Einsatz von technischen Anlagen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen unterstützen Personen mit Höreinschränkungen bei der täglichen Kommunikation.

Generell gilt bei der Ermöglichung von Wahrnehmbarkeit an einem barrierefreien Arbeitsplatz das Zwei-Sinne-Prinzip. Wichtige Orte, Informationen und Gegenstände müssen immer mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar gemacht werden. Besonders wichtig ist dieses Prinzip natürlich in Gefahrenbereichen oder bei der Kennzeichnung von Fluchtwegen. Daher gehören die Gestaltungsmöglichkeiten der Wahrnehmbarkeit zur Arbeitssicherheit und zu den zentralen Punkten an einer barrierefreien Arbeitsstätte.

Möglichkeiten der Gestaltung:

  • Visuelle Wahrnehmbarkeit optimieren (Kontraste erhöhen, Schriften vergrößern, auf Beleuchtung achten etc.)

  • Taktile Wahrnehmbarkeit optimieren (Tast- und Reliefpläne, Brailleschrift und Piktogramme verwenden etc.)
  • Auditive Wahrnehmbarkeit optimieren (Störgeräusche minimieren, raumakustische Maßnahmen umsetzten, technische Anlagen nutzen etc.)
  • Zwei-Sinne-Prinzip anwenden

3. Barrierefreier Arbeitsplatz – Außenbereiche erschließen

Ein barrierefreier Arbeitsplatz beginnt nicht erst im Gebäude. Schon die Wege zum und auf dem Grundstück sollten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Vor allem Personen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, benötigen genügend Platz um sich sicher vom Parkplatz zur Arbeitsstätte zu bewegen. Dafür müssen jedoch alle Gehwege eine Mindestbreite von 1,20 Meter vorweisen, Wendemöglichkeiten bieten und schwellen- bzw. stufenfrei sein. Rampen mit Zwischenpodeste ermöglichen das Überwinden von 60 bis 120 cm Niveauunterschieden und tragen damit einen großen Teil zur Erreichbarkeit des Eingangsbereichs bei.

Eine wichtige Rolle für die Nutzbarkeit von Wegen spielen auch die richtigen Bodenbeläge. Entscheidende Charakteristika dabei sind die Rutsch- und Witterungsfestigkeit des ausgewählten Materials. Besonders gut eignen sich Böden mit einer Beton- oder Bitumen-Deckschicht oder aus wasserdurchlässigen Pflastersteinen. Genauso wie im Innenbereich eines Gebäudes müssen auch außen alle Wege kontrastreich und deutlich gekennzeichnet und beleuchtet werden. Für Menschen mit starker Sehbehinderung empfiehlt sich die Installation von taktilen Leitsystemen, die in das Gebäude führen. Eine klare und lückenlose Weg- und Gebäudestruktur mit eindeutigen Navigationspunkten hilft allen Mitarbeitern und Besuchern sich auf dem Gelände zu orientieren.

Außerdem zu beachten bei der barrierefreien Gestaltung sind die PKW-Stellplätze. Am besten sind Parkplätze für Autofahrer mit Behinderung in der Nähe eines barrierefreien Gebäudeeingangs platziert, um unnötig lange Wege zu vermeiden. Ausreichend Platz für das Rangieren und Hantieren mit Mobilitätshilfen am PKW ergibt sich, wenn der Parkplatz mindestens 350 cm breit und 500 cm lang ist. Stellplätze, die parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sind, brauchen eine Mindestbreite von 200 cm. Stellplätze, die an bestimmte Arbeitnehmer verteilt werden, können auch individuell nach den Bedürfnissen der jeweiligen Person ausgerichtet werden.

Barrierefreier Außenbereich:

  • Behindertengerechte Parkplätze einrichten
  • Wege im Außenbereich breit genug (min. 120 cm), schwellenfrei und rutschsicher gestalten
  • Klar erkennbare und kontrastreiche Leitsysteme für mind. zwei Sinne installieren
  • Eingangsbereich bspw. mit Rampen zugänglich machen

4. Barrierefreier Arbeitsplatz – Innenbereich erschließen

Grundsätzlich spielen auch bei der barrierefreien Gestaltung des Innenbereichs eines Gebäudes Wahrnehmbarkeit und Erreichbarkeit eine entscheidende Rolle. Bereits im Foyer des barrierefreien Arbeitsplatzes sollten Schalter, Kassen, Automaten oder Kontrollvorrichtungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden. Um das zu garantieren, müssen jene Anlaufpunkte unter anderem von verschiedenen Höhen bedient werden können. Genügend Platz neben und vor den Bedienelementen ermöglicht auch Rollstuhlfahrern eine problemlose Nutzung. Je nach Gebäudetyp ist ein Rollstuhlwechsel nötig, in diesen Fällen müssen barrierefreie Abstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Ein Rollstuhlwechsel kann nötig sein, wenn der Straßenrollstuhl aufgrund der räumlichen als auch ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes durch einen Innenrollstuhl (beispielsweise Sportrollstuhl) ersetzt werden muss.  Entscheidend ist auch die Einrichtung von behindertengerechten Toiletten, die genügend Raum für die Verwendung mit einem Rollstuhl bieten. Wichtige Informationen sollten außerdem nach dem Zwei-Sinne-Prinzip vermittelt werden. Ein systematisches, taktiles Leitsystem und eine kontrastreiche Farbgestaltung für das gesamte Gebäude verhelfen Menschen mit sensorischen oder kognitiven Behinderungen zu einer sicheren Orientierung. Wichtig ist bei Leitsystemen, dass sie konsequent durchdacht werden. Daher zählen ein durchgehendes Design, Bestätigung von Zielen und Zwischenzielen, sowie die konsequente Verwendung derselben Piktogramme und Abkürzungen zu einem hilfreichen System.

Eine barrierefreie Arbeitsstätte zeichnet sich dadurch aus, dass alle Höhenunterschiede mit Rampen überwunden werden können.
Bei der Planung dieser Hilfen ist zu beachten, dass die Rampenläufe nie mehr als sechs Prozent Gefälle übersteigen, eine Mindestbreite von 120 cm umfassen und genügend Bewegungsfläche an Anfang und Ende bieten. 

Bei Strecken über sechs Meter müssen zwischendurch 150 cm lange, steigungsfreie Podeste eingerichtet werden. An beiden Seiten abgeschlossen wird die Rampe durch griffsichere Handläufe und Radabweiser. Von Rampen profitieren neben Menschen mit einer Behinderung auch andere Nutzergruppen wie Lieferanten oder Personen mit Kinderwägen. Auch bei den Fluren und anderen Verkehrsflächen ist zunächst an die Nutzung durch Mitarbeiter mit Mobilitätshilfen zu denken. Es empfiehlt sich Flure mit einer Mindesthöhe von 220 cm und Mindestbreite von 150 cm anzulegen, noch komfortabler sind Gänge ab einer Breite von 180 cm. An einem barrierefreien Arbeitsplatz sind die Wege am besten so breit, dass sich auch problemlos zwei Rollstuhlfahrer begegnen können. Ist eine solche Breite nicht zu gewährleisten, muss es nach spätestens sechs Metern eine Wendemöglichkeit geben, die mindestens 150 x 150 cm umfasst. Um die Sicherheit Ihrer sehbehinderten Mitarbeiter zu garantieren, sollten keine Bauteile wie Treppenläufe oder Ausstattungselemente wie Feuerlöscher in die Gänge ragen. Barrierefreie Nutzbarkeit der Arbeitsplatzwege ergibt sich auch durch die richtige Auswahl des Bodenbelags. Hier sollte darauf geachtet werden, dass das Material möglichst eben, rutschhemmend, trittsicher und visuell und taktil kontrastreich ist.

Barrierefreier Innenbereich:

  • Schalter, Automaten & Bedienelemente für verschiedene Größen und Einschränkungen zugänglich machen
  • Rollstuhlabstellplätze einrichten
  • Leit- und Orientierungssysteme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip gestalten
  • Rampenläufe zur Überwindung von Höhenunterschieden nutzen
  • Mindestmaße für Flure: Breite 150 cm & Höhe 220 cm
  • Verkehrswege groß, sicher und kontrastreich planen

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5. Türen und Fenster für einen barrierefreien Arbeitsplatz

Von der Drehflügeltür, über die Pendeltür, bis zur Schiebtür gibt es diverse Typen von Türen, die in Gebäuden zum Einsatz kommen. Um einen barrierefreien Arbeitsplatz zu errichten, müssen diese Türen für alle Mitarbeiter wahrnehmbar, erreichbar und nutzbar gemacht werden. Neben einer kontrastreichen Gestaltung der Türen und ihrer Bedienelemente sind die richtigen Maße von entscheidendem Wert für die Barrierefreiheit. Allgemein gilt, dass die lichte Durchgangsbreite nicht unter 90 cm breit sein darf, die minimale Durchgangshöhe muss bei 205 cm liegen, untere Türanschläge sollten vermieden werden und Türgriffe bzw. elektrische Bedienelemente sind am besten in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Vor und hinter der Tür muss es darüber hinaus ausreichenden Bewegungsraum für Wendemanöver geben. Außerdem ist zu beachten, dass Karussell- und Pendeltüren keine barrierefreien Tür-Typen sind und daher nicht als einziger Eingang eingebaut werden dürfen.

Fenster dienen an jeder Arbeitsstätte der natürlichen Beleuchtung und Belüftung eines Raumes und bieten den Arbeitnehmern einen Sichtbezug nach Draußen. An einem barrierefreien Arbeitsplatz sollte jeder Mitarbeiter in der Lage sein, die Fenster problemlos zu nutzen. Dafür müssen die Bedienelemente für Menschen mit motorischen Einschränkungen erreichbar und für Menschen mit Sehbehinderungen wahrnehmbar gemacht werden. Maßnahmen zur Gewährleistung dieses Anspruchs sind zum Beispiel die Errichtung von durchsichtigen Brüstungen ab einer Höhe von 60 cm oder das Anbringen von Fenstergriffen auf einer Höhe von 85 bis 105 cm. Um Verletzungen durch in den raumragende, offene Fenster zu vermeiden empfiehlt sich der Einbau von Schiebe-, Kipp- oder Parallelausstellfenstern. Hilfreich ist auch die Installation von automatischen Fenstersystemen, die sich mit einer elektrischen Fernbedingung steuern lassen.

Barrierefreie Türen & Fenster:

  • Mindestmaße für Türen: Breite 90 cm, Höhe 205 cm, Höhe Bedienelemente 85 cm
  • Verwendung von zusätzlichen Türelementen wie Zuziehstangen, elektrischen Fernbedienungen oder Sicherheitsmarkierungen
  • Tiefe Fenster ab einer Höhe von 60 cm einsetzen
  • Fensterbedienelemente zwischen einer Höhe von 85 und 105 cm anbringen

6. Vertikale Mobilität an der barrierefreien Arbeitsstätte – Aufzüge & Treppen

Bei mehrstöckigen Arbeitsplätzen ist der Einbau von Aufzügen zwingend notwendig für die Umsetzung von Barrierefreiheit.
Als zentrales Hilfsmittel für die vertikale Mobilität innerhalb des Gebäudes sollten Aufzüge leicht auffindbar und stufenlos erreichbar sein.
Außerdem muss der Lift auch für blinde Menschen deutlich gekennzeichnet sein und im Vorfeld genügend Warteraum bieten. 

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Innerhalb der Aufzugkabine empfiehlt es sich auf Handläufe und ein horizontales Bedientableau mit visuellen und sensuellen Kennzeichnung zu setzen. Im Notfall muss der Aufzug eine Verbindung zur zuständigen Leitstelle herstellen und sollte neben der rein sprachlichen Kommunikation noch eine Alternative für hörgeschädigte Menschen bieten. Alternativen zu einem Personenaufzug können auch Treppen- oder Plattformlifte an einem barrierefreien Arbeitsplatz eingesetzt werden.

Auch Treppenläufe sollten in Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit sensorischen oder motorischen Einschränkungen optimiert werden. Erst dann kann man ein Büro wirklich eine barrierefreie Arbeitsstätte nennen. Zentrale Merkmale einer barrierefreien Treppe sind griffsichere Handläufe, klare Stufenmarkierungen, eine Treppenbreite von mindestens 120 cm und Aufmerksamkeitsfelder am Beginn und Ende der Treppe. Darüber hinaus sind Charakteristika wie eine gute Ausleuchtung, ein rutschhemmender Untergrund und Blendungsfreiheit wichtig für die sichere Nutzung einer Treppe.

Aufzüge & Treppen optimieren:

  • Aufzüge sollten zentral und stufenlos zugänglich sein
  • Aufzugkabinen müssen Bedienelemente für mehrere Sinne beinhalten
  • Alternativen für Personenaufzüge: Plattform- oder Treppenlifte
  • Treppen müssen kontrastreich & deutlich markiert werden
  • Treppenbreite min. 120 cm + Handläufe

7. Bedienelemente am barrierefreien Arbeitsplatz

Wie bereits mehrfach erwähnt spielen zusätzliche Bedienelemente eine zentrale Rolle bei der barrierefreien Gestaltung eines Arbeitsplatzes. Zu den Bedienelementen, die Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am öffentlichen Leben erleichtern, zählen unter anderem Griffe, Drücker, Tastaturen, Knöpfe und Schalter manueller, mechanischer oder elektrischer Art. Wie überall gilt zunächst die Devise der stufenlosen Erreichbarkeit bei der Anbringung von Bedienelementen. Wichtig ist dabei auch eine Höhe zu wählen, die Menschen im Sitzen und Stehen eine Nutzung ermöglicht. Die Kennzeichnung der besonderen Bedienhilfen sollte immer für mehrere Sinne angelegt und möglichst simpel gestaltet sein. 

Bedienelemente zur Verfügung stellen:

  • Verwendung von manuellen, mechanischen & elektrischen Bedienelementen
  • Montage an zentralen stufenlos zu erreichenden Plätzen
  • Anbringung in einer Höhe zwischen 85 und 105 cm
  • Deutliche visuelle, auditive und taktile Kennzeichnung und Markierung
  • Simple Funktionsweise

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