Frau fährt mit Rollstuhl durch den Büroflur

Der behindertengerechte Arbeitsplatz

Ein korrekt und nach modernen Anforderungen eingerichteter Arbeitsplatz ist wichtig für ein angenehmes und vor allem produktives Arbeiten. Dafür sind Menschen mit Handicap auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz angewiesen, um ihre Beschäftigung ausüben zu können. Welche Voraussetzungen ein solcher Arbeitsplatz erfüllen muss, damit barrierefreies Arbeiten überhaupt möglich ist, haben wir kompakt für Sie zusammengestellt.

Welche Probleme gibt es am Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung?

Ein Leben mit Behinderung ist leider oftmals mit Schwierigkeiten verbunden, mit denen ein nicht-behinderter Mensch gar nicht erst konfrontiert wird. Die Suche nach einem behindertengerechten Arbeitsplatz stellt den Arbeitssuchende oft vor größere Probleme. Gebäude sind eventuell nur über Treppen erreichbar, Flure sind zu schmal, Toiletten nicht behindertengerecht, es gibt nur Treppen, um in die obere Etage zu kommen oder die Büroräume sind einfach zu klein.

Ein Unternehmen muss jedoch bestimmte Voraussetzungen schaffen und Normen beachten, soll ein Arbeitsplatz als barrierefrei ausgewiesen werden. Dafür gibt es entsprechende gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Die Schaffung von offenen Arbeitsplätzen, ohne Barrieren, ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verankert. 

Gut zu wissen

Menschen mit einer Behinderung haben Anrechte auf bestimmte Leistungen wie etwa Zuschüsse zum barrierefreien Umbau.

Zu den Zuschüssen für Menschen mit Behinderung

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Bauliche Voraussetzungen für Ihren behindertengerechten Arbeitsplatz

Einige wichtige Punkte sind bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes zu beachten. Prüfen Sie, ob die Bedingungen an Ihrem Arbeitsplatz ausreichend an Ihre Bedürfnisse angepasst sind und sprechen Sie Ihr Unternehmen an, falls Verbesserungen oder Anpassungen nötig werden.

Checkliste für die Ansprüche an einen barrierefreien Arbeitsplatz

  • Großzügige Sanitärräume
    Sanitärräume müssen ausreichend vorhanden sein, abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer mit Behinderung. Für sie gibt es bestimmte Normen, Größen und Vorgaben für die Ausstattungen.
  • Außenanlage des Gebäudes
    Behindertengerechte Parkplätze sollten in unmittelbarer Nähe des Eingangs liegen und das Ein- und Ausladen eines Rollstuhls ermöglichen.
  • Flure im Gebäude
    Flure, die länger als 15 m sind, müssen eine Breite von 1,80 m haben, damit zwei Rollstühle aneinander vorbeifahren können.
  • Rampe für kleinere Hindernisse
    Für Höhenunterschiede ab drei Zentimetern empfiehlt es sich, eine Rampe zu installieren. Die Steigung der Rampen darf allerdings nur bis sechs Prozent betragen.
  • Lift und Aufzug
    Falls der Höhenunterschied zu groß für eine Rampe sein sollte, bieten sich Hub- oder Plattformlifte an. Diese müssen die Mindestmaße von 1,10 m x 1,40 m haben.
  • Türen am Arbeitsplatz
    Türen sollten eine Breite von 1,90 m haben. Dies gilt auch für die Türen von Fahrstühlen.
  • Bodenbelag für sichere Barrierefreiheit
    Ein antistatischer und rutschhemmender Bodenbelag ist unerlässlich. Gerade am Schreibtisch und im Bereich von Wendemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer sollte dies berücksichtigt werden.

Die Einrichtung des behindertengerechten Arbeitsplatzes

Nicht nur bauliche Maßnahmen sind für einen behindertengerechten Arbeitsplatz nötig. Ihr Unternehmen sollte zusätzliche Punkte beachten, um Ihnen das uneingeschränkte und barrierefreie Arbeiten zu ermöglichen. Menschen mit Behinderung sind meist in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt, sodass sie schlecht an Regalfächer kommen und Geräte nicht bedienen können, die für sie unerreichbar positioniert wurden.

Bei der Integration ins Arbeitsleben können spezielle staatliche Zuschüsse für Behinderte in Anspruch genommen werden.

Bei der Wahl des Schreibtischs sollte auf die Höhenverstellbarkeit geachtet werden, denn die Tischplatte darf nicht zu tief liegen, um mit dem Rollstuhl noch unterfahrbar zu sein. Regale sollten bis 1,40 m hoch sein, damit Unterlagen aus dem Sitzen noch erreichbar sind. Wichtige Geräte wie Kopierer, Drucker und Fax können niedrig platziert werden.

In der allgemeinen

Bildschirmarbeitsverordnung

sind nützliche Hinweise und Empfehlungen, zur Einrichtung von Computerbildschirmen an behindertengerechten Arbeitsplätzen formuliert. Ebenso sollte die Arbeitssoftware auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sein. Weisen Sie ggf. Ihren Arbeitsgeber auf diese Informationsquellen hin.

Industrielle Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung

Ist Ihr zukünftiger Arbeitsplatz nicht im Büro, sondern im Industriebereich, sind ebenfalls individuelle Anpassungen erforderlich. Hier bieten einige Hersteller Arbeitsplatzsysteme aus einzelnen Modulen, die individuell auf Sie als behinderter Arbeitnehmer eingestellt werden können. Per Knopfdruck lässt sich beispielsweise der Arbeitstisch flexibel verstellen und alle erforderlichen Werkstoffe erreichen.

Für Ihr Unternehmen gibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §3a vor, wie moderne behindertengerechte Arbeitsplätze auszustatten sind.

Weitere Anforderungen sind in den

technischen Regeln für den Arbeitsschutz

beschrieben, damit Sie barrierefrei arbeiten können. Unter dem Abschnitt V3a.2 wird die Gestaltung des Arbeitsplatzes konkretisiert.

Vorgaben zu den Systemen zur Informationsverarbeitung, Maße für Abstände und Wegbreiten oder akustische, visuelle und taktile Informationsquellen werden darin genau beschrieben.

Menschen mit Behinderungen haben Anrecht auf Inklusion

Das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB) behandelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darin beschäftigen sich §81 und §1 mit dem Recht auf behindertengerechte Einrichtung, Selbstbestimmung und die Teilhabe am Leben der Gesellschaft. So soll Benachteiligung vermieden und Diskriminierung vorgebeugt werden. Zu einer guten Inklusion zählt die erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsleben sowie auch angepasste Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung.

Nach § 71 SGB 9 sind Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen oder ansonsten eine Ausgleichsabgabe zu leisten. Darüber hinaus sind im SGB 9 Sonderrechte für behinderte und auch schwerbehinderte Beschäftigte geregelt. So bedarf ihre Kündigung beispielsweise der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Auch für Mehrarbeit und Urlaub gibt es besondere Regulungen.

Ihr Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz: Infos und Beratung

Als Mensch mit Handicap sollten Sie Ihre Rechte genau kennen. Informieren Sie sich bei einer staatlichen oder unabhängigen Institution oder bei den verschiedenen Wohlfahrtsverbänden. Diese Stellen geben Ihnen nützliche Infos und Hilfe zum Thema behindertengerechter Arbeitsplatz, Umschulungen oder Weiterbildungen:

Fazit

Als behinderter Mensch haben Sie das Recht auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, auch wenn dieses nicht immer leicht durchzusetzen ist. Durch bauliche Maßnahmen seitens Ihres Unternehmens kann aber oft die nötige Barrierefreiheit gewährleistet werden. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte, die Pflichten des Arbeitgebers und über berufliche Möglichkeiten bei den verschiedenen Anlaufstellen.
 

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