behindertengerechtes Badezimmer

Das barrierefreie Bad: Komfort und Sicherheit im Alter

Ein barrierefreies Bad wird mit fortschreitendem Alter in vielen Fällen unverzichtbar. Denn je nach Lebenssituation lässt sich das Badezimmer mit körperlichen Einschränkungen nicht mehr vollumfänglich nutzen. Insbesondere für Personen, welche auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind, ist eine barrierefreie Badgestaltung essenziell. Ein guter Grund, sich rechtzeitig um eine altersgerechte Wohnsituation zu bemühen. 

Im optimalen Fall ist der eigene Wohnbereich schon frühzeitig barrierefrei gestaltet worden. Das erhöht die Chancen, im Alter möglichst lange im gewohnten Wohnumfeld zu leben.

Besonderes Augenmerk fällt dabei auf das Bad, da hier oft größere Umbaumaßnahmen ergriffen werden müssen. Beim Badumbau oder der Neugestaltung des Bads sollten Aspekte der Barrierefreiheit deswegen mit steigendem Alter zunehmend Beachtung finden. Spätestens, wenn Teile des Badezimmers nicht mehr selbstständig genutzt werden können, ist ein Umbau erforderlich.

Mit einer bedarfsgerechten Planung und modernen Sanitärobjekten verlieren barrierefreie Bäder zudem das Image steriler Zweckräume – für ein angenehmes Wohnen im Alter.

Was zeichnet ein barrierefreies Bad aus?

Mit der DIN 18040-2 „Barrierefreies Bauen – Planungs-Grundlagen: Wohnungen“ steht eine wertvolle Planungsempfehlung für barrierefreies Wohnen zur Verfügung. In dieser Norm werden Anforderungen für ein barrierefreies Bauen im privaten Wohnungsbau definiert. Teil 1 der Norm befasst sich hingegen mit Anforderungen in öffentlichen Gebäuden. Wer Umbaumaßnahmen für sein Bad plant und sicherstellen möchte, dass dieses uneingeschränkt barrierefrei und mit dem Rollstuhl nutzbar ist, sollte sich bei Auftragsvergabe auf die DIN 18040-2 beziehen.

Nicht immer ist ein Umbau nach DIN 18040-2 notwendig, denn nicht alle Senioren benötigen ein komplett barrierefreies Bad. Hier ist hervorzuheben, dass der Begriff „altengerechtes Wohnen“ nicht mit „barrierefreiem Wohnen“ gleichzusetzen ist. Eine altengerechte Wohnung muss beispielsweise nicht zwangsweise die Bewegungsflächen wie zur Befahrung mit einem Rollstuhl bieten. Wer in seiner Mobilität nur wenig eingeschränkt ist, für den können kleinere Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bereits ausreichend sein.

Die tatsächliche Ausgestaltung der Maßnahmen richtet sich stets nach den bauseitigen Voraussetzungen sowie den individuellen Bedürfnissen der Bewohner.

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Barrierefreie Raumgestaltung

Wichtige Bewegungsflächen für ein barrierefreies Bad:

  •    vor dem WC
  •     vor dem Waschtisch
  •     vor der Badewanne
  •     vor der von außen entriegelbaren Tür
  •     in der Dusche

Zur Einrichtung eines barrierefreien Bads ist vor allen Dingen der Platz zwischen den einzelnen Badelementen entscheidend. Dieser ist notwendig, um sich auch mit einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe problemlos im Raum zu bewegen. Vor dem WC oder der Badewanne, Dusche oder dem Waschtisch muss mit 120 cm x 120 cm ausreichend viel Bewegungsfläche gegeben sein, damit sich ein Rollstuhlfahrer komplett wenden und drehen kann. 

Wünschenswert ist eine Orientierung am höheren Flächenansatz mit 150 cm x 150 cm. Bei beengten Verhältnissen ist eine Überlagerung der Bewegungsflächen zulässig. Sind Kompromisse notwendig, empfiehlt es sich, die Unterfahrbarkeit der Objekte mit zu betrachten.

Zudem muss der Badezimmerzugang für Rollstuhlfahrer eine Mindestbreite von 90 cm aufweisen. Die Türen sollten dabei nach außen zu öffnen sein, damit der Zugang für Helfer im Notfall nicht versperrt wird.

Um Menschen mit Sehbehinderung eine problemlose Nutzung des Bads zu ermöglichen, sollte außerdem auf optimierte Farbkonzepte mit hohen Kontrasten geachtet werden.

Gut zu wissen

Zu den wichtigsten Inklusions-Maßnahmen zählt die Schaffung von barrierefreien & behindertengerechten Arbeitsplätzen.

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Barrierefreies Waschbecken

Barrierefreie Waschtische können sowohl im Stehen als auch im Sitzen genutzt werden. Der Waschtisch sollte bei Bedarf von einem Rollstuhlfahrer unterfahren werden können. Entsprechend der Körpergröße ist für eine ausreichende Beinfreiheit eine Tiefe von 65 cm bis 70 cm zu empfehlen.

Für Rollstuhlfahrer darf der Waschtisch eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten. Für größere Erwachsene ohne Rollstuhl könnte diese Höhe aber bereits zu niedrig sein und für eine gebeugte Körperhaltung sorgen. Richten Sie sich hier also in jedem Fall nach den Anforderungen der zukünftigen Nutzer. Auch sollten beim Waschtisch ausreichende Abstellflächen sowie die Möglichkeit der seitlichen Nutzung gegeben sein.

Die Armaturen des Waschbeckens sind idealerweise Einhandhebelmischer, wobei der Wasserhahn seitlich wegschwenkbar sein sollte. Ausziehbare Schlauchbrausen oder berührungslose Betätigungen bieten zusätzlichen Komfort.

Barrierefreies WC

Zur leichteren Nutzbarkeit des WC-Beckens ist ein seitlicher Mindestabstand von 20 cm zur Wand oder zu anderen Sanitärobjekten einzuhalten. 90 cm Bewegungsfläche für Rollstuhlnutzer zum seitlichen Umsetzen auf das WC sollten eingehalten werden.

Die DIN 18040-2 legt die Höhe des WC-Sitzes auf 46 cm bis 48 cm fest. Auch hier sollte jedoch bedacht werden, wer das WC am Ende nutzt. Das Hinsetzen und Aufstehen fällt großen Personen auf niedrigen Toiletten schwerer. Ein automatisch höhenverstellbares WC, das auf eine individuelle Sitzposition angepasst werden kann, ist die optimale, allerdings kostenintensivste Lösung für unterschiedliche Bedürfnisse.

Die Norm sieht zudem hochklappbare Haltegriffe an beiden Seiten des WCs vor. Damit wird der Nutzer beim Hinsetzen entlastet. Auch muss sich die Spülung aus dem Sitzen bedienen lassen.

Dusche und Badewanne barrierefrei gestalten

Für optimalen Komfort und zur Sturzvermeidung ist die niveaugleiche Gestaltung des Duschbereiches eine wichtige Voraussetzung. Haltegriffe und ein Klappsitz innerhalb der Dusche sind zudem vorteilhaft. Auch sollte eine leicht bedienbare Einhebelarmatur installiert werden. Die Badewanne sollte entweder durch eine kleine Tür einen Zugang bekommen oder sie verfügt über einen Wannenlifter, auf den sich der Nutzer setzen kann.

Der Wannenlifter hebt die Person an und lässt sie in die Badewanne hinab, sodass diese Bewegungsabläufe nicht selbstständig geleistet werden müssen. Wichtig ist dabei, dass der Lifter den oberen Wannenrand tatsächlich überfährt, um ein problemloses Um- und Aussteigen zu gewährleisten.

Sturzprophylaxe und altengerechte Anpassungen im Bad

Neben den bauseitigen Anpassungen für ein barrierefreies Bad, wie beispielsweise die Einrichtung einer ebenerdigen Dusche, können auch weniger aufwendige Maßnahmen dafür sorgen, dass Stürzen vorgebeugt und das Bad besser nutzbar wird. Insbesondere bei Senioren, welche körperlich noch recht fit sind, machen solche kleineren, altengerechte Anpassungen Sinn. Beispielsweise helfen bereits einfache Anti-Rutsch-Matten auf den gefliesten Böden oder in der Badewanne und der Dusche, Stürze zu vermeiden. 

Zudem sind Haltegriffe im Bad überall dort sinnvoll, wo der Nutzer zusätzlichen Halt und Sicherheit benötigt. Badezimmermöbel können individuell auf den jeweiligen Nutzer zugeschnitten werden.

Der Waschtisch sollte zum Beispiel genau zur Körpergröße passen. Spiegel können für kleinere Personen gekippt werden. Grundsätzlich sollten wichtige Badutensilien in Griffhöhe verstaut werden, sodass sich der Nutzer nicht bücken muss.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Die Kosten für den Aus- und Umbau eines barrierefreien Bads sind je nach Ausgangssituation und Erfordernissen sehr individuell. Schnell kommen jedoch mehrere Tausend Euro zusammen.

Spezielle Förderprogramme ermöglichen eine teilweise Kostenübernahme der Maßnahmen und verringern damit die eigenen Kosten. Liegt ein Pflegegrad vor, so können Sie einen Pflegekostenzuschuss von bis zu € 4.000,- bei der Pflegekasse beantragen. Für ärztlich verordnete Hilfsmittel, wie Haltegriffe oder Wannenlifte, gibt es zudem Zuschüsse von der Krankenkasse.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen des Programms „455-B Altersgerecht Umbauen“ ebenfalls eine Förderung an. Hier können zudem zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Ebenfalls bieten einzelne Bundesländer auf Landesebene zusätzliche Fördermittel an. Wichtig ist in jedem Fall immer, dass Sie den Förderantrag noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen einreichen.

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