Zeichen von einem Behindertenparkplatz

Barrierefreies Bauen – so werden Gebäude zugänglich für alle

Barrierefreiheit ist ein Thema, das eine Vielzahl von Menschen betrifft und somit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Nicht nur für die ältere Generation, sondern auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist eine barrierefreie Lebensgestaltung sehr wichtig für die eigenständige Bewältigung des Alltags. Aus diesem Grund nimmt auch das barrierefreie Bauen einen besonders hohen Stellenwert ein, denn erst durch die sorgfältige Planung und Gestaltung ist ein barrierefreies Leben möglich.

Was ist barrierefreies Bauen?

Unter dem Begriff des barrierefreien Bauens wird die Planung und Ausführung aller baulichen Maßnahmen zusammengefasst, die zur barrierefreien Nutzung eines Gebäudes oder ihrer Einrichtung beitragen. Im Wesentlichen bedeuten barrierefreies Planen und Bauen also, dass Wohnungen, Gebäude, aber auch öffentliche Orte so umgesetzt werden, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigung ohne zusätzliche Hilfe nutzbar und zugänglich sind. Grundlage hierfür sind verschiedene Normen und gesetzliche Regelungen.

Für wen ist barrierefreies Bauen wichtig?

Barrierefreies Bauen ist für viele Menschen eine der wichtigsten Voraussetzungen für selbstständige Mobilität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehören vor allem Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, wie etwa Personen mit Gehbehinderungen oder Lähmungen. Gerade wenn Betroffene auf Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren oder Gehhilfen angewiesen sind, ist Barrierefreiheit unverzichtbar. 

Doch auch Menschen mit Sinnesbehinderung, wie z.B. blinde oder ertaubte Personen, sowie geistig und lernbehinderte Personen sind auf eine barrierefreie Gestaltung angewiesen. Vor allem bei unerwarteten Unfällen oder Krankheitsfällen ist es wichtig, dass der barrierefreie Umbau des eigenen Heims schnell vonstattengeht. Auch im Alter gewinnt die barrierefreie Gestaltung hier zunehmend an Bedeutung.

Vielen Senioren fällt beispielsweise das Treppensteigen immer schwerer, sodass höhere Etagen nur umständlich zugänglich sind. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, zur Vorsorge im Alter bereits die wichtigsten Vorkehrungen zu treffen und beispielsweise wichtige Räumlichkeiten ebenerdig zu planen.

Barrierefreies Planen und Bauen: die wichtigsten Anforderungen

Das barrierefreie Bauen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die Architektur-, Innenarchitektur-, Landschaftsarchitekturschaffenden und der Stadtplanung zufällt und große Sorgfalt erfordert. Aufgrund der breit gefächerten Zielgruppe gelten für das barrierefreie Planen und Bauen zahlreiche Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen. Vor allem muss genügend Platz vorhanden sein, um sich frei bewegen zu können. Außerdem müssen Durchgänge ausreichend breit und hoch sein. Da Höhenunterschiede oder gar Stufen für viele ein schwieriges Hindernis sind, sollten Bewegungsflächen zudem möglichst eben sein.

Für Personen im Rollstuhl ist es beispielsweise auch wichtig, dass Tasten und Griffe gut erreichbar sind und demnach nicht zu hoch platziert werden. Blinde oder Sehbehinderte benötigen Tastkanten oder auch Bodenindikatoren. Für Menschen mit eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit ist es außerdem sinnvoll, dass Räume möglichst übersichtlich gestaltet und angeordnet werden.

Zwar gibt es festgelegte Regeln und Vorschriften für barrierefreies Bauen, doch wichtig ist auch immer, die Situation und die Umstände am jeweiligen Bauort zu berücksichtigen und einzuplanen. Um welche Art von Ort handelt es sich und welche Menschen betreten diesen Ort in erster Linie? Soll beispielsweise ein barrierefreier Arbeitsplatz geschaffen oder soll das Eigenheim leichter zugänglich gemacht werden?

Hier gilt es, alle Gegebenheiten zu analysieren und anhand dessen die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung zu bestimmen.

Regeln und Vorschriften für das barrierefreie Bauen

Die technischen Grundlagen für barrierefreies Bauen sind in verschiedenen Normen und Vorschriften festgelegt. So gibt es aktuell fünf DIN-Normen zum barrierefreien Bauen, die bestimmen, wie ein Wohnraum gestaltet werden muss, um als barrierefrei zu gelten. Aus diesem Grund sollten die Inhalte als Planungsgrundlagen und -hilfen unbedingt berücksichtigt werden.

DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: öffentlich zugängliche Gebäude

Die Norm DIN 18040-1 beschränkt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Gebäude, die vor allem für die Nutzung durch die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Zu diesen öffentlichen Gebäuden gehören beispielsweise die Folgenden:

  • Mit Seh- oder Hörbehinderung
  • Mit motorischen Einschränkungen
  • Mit kognitiven Einschränkungen
  • Mit Mobilitätshilfen
  • Mit Kinderwagen oder Gepäck
  • Die bereits älter sind
  • Die groß- oder kleinwüchsig sind.

DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen

Die Norm DIN 18040-2 konzentriert sich auf die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen bzw. Gebäuden mit Wohnungen und ersetzt die Normen DIN 18025-1 und 2. In der neuen Norm werden beispielsweise auch die Anforderungen an Wohnungen für Personen im Rollstuhl sowie sensorische Anforderungen besonders hervorgehoben. Grundsätzlich werden zur Erfüllung der Norm die Bedürfnisse und Lebensumstände vieler Menschen berücksichtigt, wie etwa folgende Personengruppen:

  • Mit Seh- oder Hörbehinderung
  • Mit motorischen Einschränkungen
  • Mit kognitiven Einschränkungen
  • Mit Mobilitätshilfen
  • Mit Kinderwagen oder Gepäck
  • Die bereits älter sind
  • Die groß- oder kleinwüchsig sind.

DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Diese Norm beinhaltet wichtige Vorschriften zur barrierefreien Planung von öffentlichem Raum. Dazu gehören Maße für die Verkehrsräume von mobilitätseingeschränkten Menschen, Anforderungen an Oberflächen oder Voraussetzungen zur Orientierung und Informationsübermittlung, wie zum Beispiel das Zwei-Sinne-Prinzip. Demnach müssen Informationen mittels Leitsystemen und Indikatoren zur Orientierung mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten ansprechen. Zum öffentlichen Freiraum gehören in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe und Wälder.

DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

In der Norm DIN 32984 sind die Anforderungen an Bodenindikatoren und Leitelemente in der Öffentlichkeit festgelegt. Damit wird das Ziel verfolgt, durch korrektes barrierefreies Bauen die Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen im öffentlichen Raum zu verbessern. Bodenindikatoren werden beispielsweise dort eingesetzt, wo auf Gehbahnen sonst keine anderen erkennbaren Leitelemente oder Linien gegeben sind.

Genauer werden in der Norm auch die Form und Maße der Profile und der Leuchtdichtekontrast von Bodenindikatoren festgelegt.

DIN 32976: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Die Norm 32976 legt Anforderungen an die Umsetzung optischer Informationen im öffentlichen Raum fest, also beispielsweise für Straßen, Gebäude, aber auch Verkehrsmittel und Verkehrsanlagen. Dies soll langfristig die Sicherheit, Orientierung und Mobilität für Menschen mit möglicher Sehbehinderung verbessern. Informationen im Sinne dieser Norm sind: 

  • Verkehrs- und Wegeleitungsinformationen (z.B. Fahrpläne, Tarif- oder Wegbeschreibungen)
  • Kennzeichnung von Absperrungen, Barrieren, Gefahrenstellen oder Bedienelementen (z.B. Automaten, Türöffner oder Aufzüge)

Barrierefreies Bauen in der Praxis

Die Normen dienen beim barrierefreien Bauen als wertvolle Orientierungshilfen, weil darin die genauen Anforderungen an Flächen und Platzbedarf, Wege, Türen und viele weitere Bestandteile von Wohnräumen aufgeführt werden. Aus diesem Grund sollten die DIN-Normen auch sinngemäß in der Praxis angewendet werden.

Öffentlich zugängliche Gebäude

Auf öffentlichen Flächen sind zunächst Eingangsbereiche und Zugänge besonders wichtig, da sie barrierefrei und leicht auffindbar sein sollten. Vor allem für sehbehinderte Menschen ist die leichte Auffindbarkeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Zugänge sollten zudem ohne Stufen und Schwellen erreichbar sein und genügend Bewegungsfläche vor den Türen bieten. Auf Verkehrswegen ist darüber hinaus eine Breite von 150 cm vorgesehen – falls sich zwei Personen im Rollstuhl begegnen, sind es sogar 180 cm.

Dies lässt sich beispielsweise lösen, indem sich eine 150 cm breite Bahn nach spätestens 15 Metern auf 180 cm ausweitet, damit eine der beiden Personen ausweichen kann. Wie die Zugänge, müssen auch Türen durch eine kontrastreiche Gestaltung leicht erkennbar sein. Natürlich sind auch die Anforderungen an die Maße nicht zu vernachlässigen: Für Personen im Rollstuhl sollte die Durchgangsbreite mindestens 90 cm und die Durchgangshöhe mindestens 205 cm betragen.

Private Wohnungen

Auch im privaten Raum ist es wichtig, dass Wohnungen und der Zugang zu Wohnungen barrierefrei gestaltet werden. Wichtig sind hier ebenfalls Zugangs- und Eingangsbereiche, Aufzüge, Flure und Treppen. Bewegungs- und Verkehrsflächen müssen genügend Platz für Personen mit bspw. Gehhilfe oder Rollstuhl bieten, die dadurch einen großen Flächenbedarf haben. Für die Begegnung zweier Rollstuhlnutzer ist eine Fläche von 180 x 180 cm notwendig, für die Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen eine Fläche von 150 cm Breite und Länge. Damit Treppen barrierefrei nutzbar sind, müssen sie gerade Läufe mit Tritt- und Setzstufen haben. Wichtig sind auch Orientierungshilfen für Sehbehinderte sowie griffsichere Handläufe. Aufzüge und Türen müssen außerdem eine Zugangsbreite bzw. Durchgangsbreite von 90 cm bieten.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH

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