Ein Stethoskop neben einem Taschenrechner

Pflegekostenzuschuss für einen Treppenlift

Mit einem Pflegekostenzuschuss können Sie Ihren Treppenlift finanzieren, falls Sie die Kosten für eine Anschaffung nicht selbst aufbringen können. Ein Treppenlift bringt für mobilitätseingeschränkte Personen einen hohen Wohnkomfort nach Hause. Schließlich träumen viele Menschen davon, in den eigenen vier Wänden alt zu werden. Doch häufig stellt die eingeschränkte Mobilität im Alter ein Problem dar und steht diesem Wunsch im Wege.

Die Anschaffung eines Treppenliftes schafft Abhilfe und kann zur Überwindung von Treppenstufen beitragen. Mit der Förderung besteht auch für finanziell benachteiligte Personen die Möglichkeit, im eigenen Zuhause zu bleiben, ohne hohe Kosten aufbringen zu müssen. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen und die Beantragung eines Pflegekostenzuschusses für den Treppenlift, denn dieser entlastet Ihre Finanzen im Alter.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Pflegekostenzuschusses

Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt eines Pflegekostenzuschusses ist die Einstufung in einen Pflegegrad. Liegt ein solcher Pflegegrad vor, kann grundsätzlich jeder einen Pflegekostenzuschuss bei der Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung beantragen. Je nach Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) kann mit einem Zuschuss von bis zu EUR 4.000,- für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gerechnet werden. Doch was bedeutet eigentlich Pflegegrad?

Zunächst einmal gelten alle Personen als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankungen auf Unterstützung im Bereich der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie die tägliche Körperpflege, die Ernährung oder eben auch die Mobilität. Weitere Informationen zu den einzelnen Pflegegraden, wie die Einteilung in die verschiedenen Pflegegrade erfolgt und wie Sie einen Pflegegrad beantragen, erhalten Sie auf der Seite Pflegegrade.

Gut zu wissen

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Wissenswertes zur Beantragung eines Pflegekostenzuschusses

Finanzielle Hilfen für barrierefreie Umbaumaßnahmen können in Form eines Pflegekostenzuschusses bei der Pflegeversicherung bzw. Krankenkasse beantragt werden. Diese dient zudem als Ansprechpartner für offene Fragen rund um das Thema Gesundheit und somit auch für die Themen, welche die eigene Mobilität betreffen. Inwieweit die Krankenkasse die Anschaffung eines Treppenliftes bezuschusst, hängt davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt.

Kontaktieren Sie idealerweise bereits frühzeitig Ihre Krankenkasse und lassen Sie sich über die aktuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Pflegekostenzuschusses beraten.

Anschließend können Sie einen kurzen und formlosen Antrag stellen. Sie bekommen dann von der Pflegeversicherung ein Formular, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen.

Wenn Sie bisher in keinem Pflegegrad eingruppiert sind, müssen Sie parallel dazu einen Antrag hierfür stellen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf einen Pflegekostenzuschuss für einen Treppenlift, aber mit einigen Voraussetzungen stehen die Chancen zumindest gut, dass Ihr Antrag bewilligt wird.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**

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Beantragung eines Pflegekostenzuschusses

  • Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und informieren Sie sich über Möglichkeiten der Bezuschussung.
  • Haben Sie bereits einen Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vorliegen, können Sie problemlos einen Antrag stellen.
  • Falls nicht: Beantragen Sie den Pflegegrad parallel zum Pflegekostenzuschuss.
  • Der Antrag kann kurz und formlos erstellt werden.
  • Schicken Sie das erhaltene Formular ausgefüllt und unterschrieben an den Absender zurück.

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