Wichtige Dokumente zur Vorsorge: Testament

Häufig auch als letztwillige Verfügung bezeichnet, regelt das Testament die Erbfolge im Todesfall. Der sogenannte Erblasser kann in einem Testament also festlegen, wer nach dem eigenen Ableben das Vermögen als Nachlass erhalten soll. Obwohl die Deutschen sich gerne gegen alle Eventualitäten absichern und auch noch im Alter Versicherungen für Rentner abschließen, so besitzt erstaunlicherweise die Mehrzahl der Deutschen kein eigenes Testament. 

Ein plausibler Grund dafür ist, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen Ableben wahrlich keine freudige Angelegenheit ist. Vielleicht befürchten sie aber auch, dass die Erstellung eines Testamentes umständlich und mit Kosten verbunden ist. Dennoch ist es wichtig, sich früh mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit der Berücksichtigung einiger Tipps ist das Erstellen eines Testamentes gar nicht schwer.

Inhalt und Nutzen eines Testamentes

Verstirbt ein Mensch und hinterlässt kein wirksames Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sorgt dafür, dass das Vermögen automatisch auf die Familie und zunächst die Kinder und Ehepartner übergeht. Erst wenn keine Familienmitglieder existieren, geht das Geld an den Staat. Trotz der Gewissheit, dass das Gesetz für eine sinnvolle Verteilung sorgt, gibt es gute Gründe, die für ein Testament sprechen. Unterschiedliche Szenarien illustrieren dies.

Lebte der Erblasser beispielsweise in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, kann das Fehlen eines Testamentes ungewünscht Folgen haben. Denn ohne ein Testament erhält der Partner nichts. Allein die Angehörigen erben im Falle einer nichtehelichen Partnerschaft. Häufig gibt es auch Situationen, in denen der Erblasser alleinstehend ist und keinen Kontakt zur Familie pflegt. Ohne dem Verfügen eines letzten Willens landet das komplette Vermögen dann bei der Familie, obwohl es keine intakte Beziehung gab.

Die Anzahl solcher Beispiele ist groß und soll darauf aufmerksam machen, wie unterschiedlich die Lebenssituationen eines jeden Einzelnen sein können. Nicht immer wird daher im Interesse des Erblassers gehandelt, auch wenn das Gesetz mit der Erbfolge eine naheliegende Lösung offeriert. Um ungewünschte Hinterlassenschaften im Zuge der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden, empfiehlt sich unbedingt das Erstellen eines Testamentes.

Wissenswertes zur Erstellung eines Testamentes

Der Erblasser kann ein Testament entweder in öffentlicher oder in eigenhändiger Form erstellen. Das eigenhändige Testament wird vollständig selbst verfasst und unterschrieben. Anhand der Handschrift muss die Identität nachgeprüft werden können. Verwenden Sie außerdem eine eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Letzter Wille“ und geben Sie sowohl Ort als auch Datum an. Beim Verfassen dürfen Sie frei sein, sollten aber möglichst klar und verständlich formulieren.

Ein ausgedrucktes Testament kann dagegen nur dann als gültig angesehen werden, wenn es einem Notar übergeben wird. Dabei handelt es sich dann um ein öffentliches Testament. Ein Vorteil dieser Form ist die Verpflichtung des Notars, Sie umfassend zu beraten. Auf diese Weise wird Ihr letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei formuliert. Ein weiterer Vorteil liegt in der Fälschungssicherheit. Allerdings ist diese Form der Erstellung mit Kosten verbunden, die sich nach dem Vermögen des Erblassers richten.

Wesentliche Voraussetzung zur Erstellung eines Testamentes ist sowohl für die öffentliche als auch die eigenhändige Form die Testierfähigkeit des Erblassers. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verfasser die Tragweite seiner Entscheidungen abschätzen kann.

Tipps zur Erstellung des Testamentes

  • Entscheiden Sie zunächst zwischen eigenhändiger und öffentlicher Form des Testamentes.
  • Eigenhändige Form: Verfassen Sie das Testament handschriftlich und kennzeichnen Sie die Überschrift deutlich. Formulieren Sie es außerdem klar und deutlich und geben Sie Ort und Datum an.
  • Öffentliche Form: Lassen Sie sich vom Notar hinsichtlich der juristisch einwandfreien Formulierung beraten. Rechnen Sie aber mit Kosten.
  • Das Erstellen eines Testamentes steht Ihnen offen, wenn Sie testierfähig sind. Das bedeutet, Sie sind mindestens 16 Jahre alt und geistig fit.

Als testierfähig gilt jede Person ab 16 Jahren, welche nicht in besonderer Form geistig eingeschränkt ist. Dies kann beispielsweise bei einer fortschreitenden Demenz der Fall sein.

Bewahren Sie Ihr Testament an einem Ort auf, der nicht für jedermann zugänglich ist, von Ihren Erben im Falle des Falles aber gefunden werden kann. Unter Umständen empfiehlt es sich, den Aufbewahrungsort in Ihrer Notfallmappe zu hinterlegen.

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