Handschriftliches Testament mit Füller und Brille. © reinhard sester - stock.adobe.com

Der letzte Wille – wie Sie ein Testament schreiben

Wenn Sie zu Lebzeiten ein Testament schreiben, können Sie Ihr Vermögen anders verteilen, als es das Gesetz regelt. So können Sie als Erben beispielsweise auch nicht eheliche Partner bedenken oder eine gemeinnützige Organisation mit einem Teil Ihres Nachlasses unterstützen. Auf diese Weise entlasten Sie auch Ihre Angehörigen während der belastenden Trauerphase, da diese sich nicht zusätzlich um die Verteilung Ihres Nachlasses kümmern müssen.

Dennoch scheuen viele Menschen davor zurück, ein Testament zu schreiben. Ein plausibler Grund dafür ist, dass die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod wahrlich keine freudige Angelegenheit ist. Vielleicht befürchten Sie aber auch, dass das Verfassen eines Testamentes umständlich und mit hohen Kosten verbunden ist. Wir erklären Ihnen, wie Sie zu Lebzeiten ein Testament richtig aufsetzen, damit Sie Ihren letzten Willen nach den eigenen Wünschen gestalten.

Was passiert, wenn ich kein Testament aufsetze?

Verstirbt ein Mensch und hinterlässt kein wirksames Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese sorgt dafür, dass das Vermögen automatisch auf die Familie übergeht – zunächst erben Kinder und Ehepartner. Erst wenn keine Familienmitglieder existieren, geht das Geld an den Staat. Trotz der Gewissheit, dass das Gesetz für eine sinnvolle Verteilung sorgt, gibt es gute Gründe, die für ein Testament sprechen. Unterschiedliche Szenarien illustrieren dies.

Lebte der Erblasser z. B. in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, kann das Fehlen eines Testamentes ungewünschte Folgen haben: In diesem Fall erben nur die Angehörigen und der Partner erhält nichts. Häufig gibt es auch Situationen, in denen der Erblasser alleinstehend ist und keinen Kontakt zur Familie pflegt. Ohne dem Verfügen eines letzten Willens landet das komplette Vermögen dann laut Erbrecht bei der Familie, obwohl es keine intakte Beziehung gab.

Die Anzahl solcher Beispiele ist groß und verdeutlicht, wie unterschiedlich die Lebenssituationen eines jeden Einzelnen sind. Nicht immer kann daher im Interesse des Erblassers gehandelt werden, auch wenn das Gesetz mit der Erbfolge eine naheliegende Lösung offeriert. Um ungewünschte Hinterlassenschaften im Zuge der gesetzlichen Erbfolge zu vermeiden, ist das Verfassen eines Testaments sinnvoll.

Die Vorteile eines Testaments im Überblick

  • Eigene Entscheidung: Wenn Sie ein Testament schreiben, können Sie Ihre individuellen Wünsche umsetzen und selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erben wird.
  • Persönliche Gegenstände: Mit einem Testament können Sie persönliche Gegenstände oder Erinnerungsstücke an bestimmte Personen weitergeben, um emotionale Bindungen zu wahren.
  • Individuelle Umstände: In einem Testament können Sie individuelle Umstände berücksichtigen, wie die Versorgung von Familienmitgliedern mit besonderen Bedürfnissen oder die Absicherung von Haustieren.
  • Unverheiratete Paare: Ohne Testament greift laut Erbrecht die gesetzliche Erbfolge. Unverheiratete Paare sind damit nicht erbberechtigt. Mit einem Testament sichern Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin ab.
  • Gesundheitsvorsorge: In einem Testament können Sie medizinische Entscheidungen und Vorsorgevollmachten festlegen.
  • Familienharmonie: Ein gut durchdachtes Testament bewahrt die Harmonie innerhalb der Familie, indem es potenzielle Konflikte und Unsicherheiten rund um den Nachlass eliminiert und alle Erben klar benennt.
Ehepaar sitzt auf der Couch und unterhält sich über gemeinsamen Nachlass. © pikselstock - adobe.stock.com
Testament für Eheleute

Testament – diese Arten gibt es

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die Erblasser für ihre Erben in Betracht ziehen können. Jede Variante kommt mit ihren eigenen Merkmalen und rechtlichen Anforderungen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Testamentstypen, damit Sie die Option wählen, die am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen passt.  

Das private Testament

Das private Testament ist eine schnelle und einfache Möglichkeit, um den letzten Willen festzuhalten. Das Testament verfassen Sie handschriftlich – ohne Computer und ohne Beteiligung eines Notars oder anderer Zeugen. Damit kann es zu jeder Zeit und ohne Kosten aufgesetzt werden, sofern Sie testierfähig sind. Das bedeutet: Sie sind nicht durch eine Erkrankung geistig eingeschränkt und in der Lage, die Tragweite Ihrer Entscheidungen vollständig zu erfassen. Als nicht testierfähig gelten beispielsweise Personen, die unter einer fortschreitenden Demenz leiden.

Wenn Sie Ihr handschriftliches Testament später ergänzen oder umgestalten möchten, erledigen Sie dies durch ein neues Testament, in welchem Sie angeben, dass die vorherige letztwillige Verfügung nicht mehr gilt.

Tipp

Bewahren Sie Ihr Testament an einem Ort auf, der nicht für jeden zugänglich ist, von Ihren Erben im Falle Ihres Todes aber gefunden werden kann. Unter Umständen empfiehlt es sich, den Aufbewahrungsort in Ihrer Notfallmappe zu hinterlegen.

Das öffentliche Testament

Beim öffentlichen Testament nimmt ein Notar Ihre mündlich oder schriftlich formulierten Wünsche entgegen und bringt diese in eine eindeutige und rechtswirksame Form. Er klärt Sie über Ihre Rechten und Pflichten als Erblasser auf, liest Ihnen das Testament vor und unterschreibt es mit Ihnen gemeinsam. Anschließend übergibt er das Testament an das Nachlassgericht zur amtlichen Verwahrung. Für ein notarielles Testament fallen Kosten an, welche sich nach dem Nachlasswert zum Zeitpunkt der Erstellung richten. Möchten Sie das Testament ändern, stellt Ihnen der Notar erneut ein Honorar für eine notarielle Beglaubigung in Rechnung.

Das gemeinschaftliche Testament

Mit einem gemeinschaftlichen Testament können Ehegatten und Lebenspartner ihren Nachlass gemeinsam regeln und sich gegenseitig finanziell absichern. Dabei entscheiden sie selbst, wie sie das Testament aufsetzen: mit zwei separaten oder einem gemeinsamen Dokument, handschriftlich oder mit Notar. Für das gemeinschaftliche Testament gibt es eine Sonderform – das sogenannte Berliner Testament. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein: Stirbt der eine, erbt der andere das gesamte Vermögen und kann frei darüber verfügen. Kinder werden dann als Schlusserben eingesetzt und erhalten erst dann das Vermögen, wenn auch der zweite Partner verstirbt.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, die die Vermögensnachfolge und die Verteilung des Erbes regelt. Er kommt dann zum Einsatz, wenn das Erbe oder ein Vermächtnis an bestimmte Auflagen geknüpft werden soll, z. B. an eine Übernahme eines Familienunternehmens. Auch für die Absicherung von Unverheirateten, nicht blutsverwandten Kindern oder anderen gesetzlich nicht erbberechtigten Personen, ist ein Erbvertrag ratsam. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren Parteien vor einem Notar geschlossen, beurkundet und bei Bedarf geändert, sofern alle Vertragspartner der Änderung zustimmen.

Gut zu wissen: das mündliche Nottestament

Ein mündliches Testament ist nur für Notfälle vorgesehen, in denen Sie nicht in der Lage sind, ein Testament zu schreiben – etwa, wenn Sie schwer verletzt sind oder in Lebensgefahr schweben. Damit das Testament wirksam ist, werden zwei Zeugen benötigt, die weder mit Ihnen verwandt sind noch im Testament als Erben begünstigt sein dürfen. Diese müssen Ihren letzten Willen durch eine Amtsstelle beurkunden lassen.

Seniorin am Laptop macht sich Notizen zum Testament. © JonoErasmus - adobe.stock.com

Testament verfassen: berücksichtigen Sie den Pflichtteil

Wenn Sie Ihren Nachlass aktiv regeln möchten, sind Sie dabei grundsätzlich frei in der Gestaltung. Allerdings gibt es einige gesetzliche Einschränkungen, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört der Pflichtteil.

Der Pflichtteil ist ein rechtlicher Anspruch von engen Verwandten (Kinder, Enkel, Ehegatten, Eltern) auf einen gesetzlich festgelegten Anteil des Erbes, der ihnen auch ohne Testament zusteht. Damit verhindert der Pflichtteil, dass ein Pflichtteilberechtigter im Erbfall leer ausgeht oder zu wenig vom Erbe bekommt. Die Höhe des gesetzlichen Pflichtteils richtet sich nach der Pflichtteilsquote und nach dem Wert des Nachlasses.

Der Erblasser kann seine Angehörigen in seltenen Fällen per Testament enterben – etwa, wenn strafbare Handlungen gegen den Erblasser oder seine Familienmitglieder vorliegen. Auch eine Vernachlässigung familiärer Pflichten oder ein Mangel an Pflege und Fürsorge im Bedarfsfall können zur vollständigen Enterbung führen.

Testament aufsetzen ohne Notar – so gelingt es

Das Verfassen eines Testaments erfordert Sorgfalt und Präzision. Damit Sie nichts vergessen, haben wir eine Checkliste für Sie erstellt, an der Sie sich orientieren können.

  • Beginnen Sie Ihr Testament mit Ihren vollständigen persönlichen Informationen, wie Name, Geburtsdatum und Adresse.
  • Legen Sie genau fest, wer Ihre Erben sein sollen. Dies können Ehepartner, Kinder, andere Verwandte, Freunde oder gemeinnützige Organisationen sein.
  • Erstellen Sie eine umfassende Liste zu Ihren Vermögenswerten. Dazu gehören Immobilien, Geldmittel, Bankkonten, Aktien, Schmuck, Kunstwerke und persönliche Gegenstände.
  • Listen Sie Schulden und Verbindlichkeiten auf, die zu begleichen sind. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass unter den Erben gerecht verteilt wird.
  • Geben Sie klar und eindeutig an, falls Sie bestimmte Gegenstände oder Geldbeträge an spezielle Personen oder Organisationen hinterlassen möchten.
  • Bedenken Sie, dass Sie Ihr Testament über die Jahre hinweg an veränderte Umstände anpassen können.

Falls Sie sich in rechtlichen Angelegenheiten unsicher fühlen oder komplexe Vermögensverhältnisse haben, ist es ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.

Schnell-Check: Die häufigsten Fragen zum Testament kompakt beantwortet

Wann sollte ich mein Testament schreiben?

Wer ein Testament schreiben möchte, muss sich mit dem Tod befassen – eine Aufgabe, die viele Menschen aufschieben. Dennoch ist es ratsam, das Testament frühzeitig zu verfassen, selbst wenn Sie als Erblasser noch kerngesund sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Zukunft ist ungewiss und niemand kann vorhersagen, was passieren wird. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ein Testament nachträglich zu ändern und an neue Lebensumstände anzupassen.

Gemäß § 2220 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind alle geistig gesunden Personen testierfähig, die mindestens 16 Jahre alt sind. Psychische Erkrankungen wie Demenz können zur einer Testierunfähigkeit führen.

Es gibt verschiedene Arten von Testamenten, die je nach den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Erblassers infrage kommen. Sie können ein Testament handschriftlich selbst erstellen oder beim Notar beurkunden lassen. Für Ehegatten und Lebenspartner besteht zudem die Möglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments. Der Erbvertrag ist auch eine Art Testament, an der mindestens zwei Vertragsparteien beteiligt sein müssen. Er eignet sich z. B. für Unternehmer oder Patchwork-Familien.

Wenn sie bereits ein Testament haben, können Sie es jederzeit ändern. Vernichten Sie am besten das alte Dokument und schreiben Sie ein neues Testament.

Sie können selbst entscheiden, wenn Sie als Erben einsetzen. Es gibt aber einige Einschränkungen: Ehepartner, Kinder oder Enkel haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil, den Sie in Ihrem Testament nicht umgehen können.

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