Patientenverfügung

Ob durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit – urplötzlich können Situationen auftreten, die Betroffene erheblich beeinträchtigen und zwar nicht nur körperlich. Auch der eigene Wille kann mitunter nicht mehr frei geäußert werden. Für einen solchen Fall ermöglicht die Patientenverfügung, dass die Vorstellungen zu medizinischen Maßnahmen im Sinne des Patienten befolgt werden.

Durch diese vorsorgliche Festlegung wird beispielsweise bestimmt, ob bestimmte medizinische Behandlungen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Die Patientenverfügung dient damit der Sicherstellung des Patientenwillens, auch wenn dieser im Moment der Behandlung nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann. Die Patientenverfügung sagt also aus, wie der Wille des Patienten lauten soll. Ergänzend dazu können Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen. So regelt zum Beispiel eine Gesundheitsvollmacht, wer den Willen des Patienten vertreten soll.

Inhalte und Nutzen einer Patientenverfügung

Im Falle einer unheilbaren Krankheit haben die allermeisten Menschen ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich ihres verbleibenden Lebens. Mit einer Patientenverfügung kann vorab festgelegt werden, welche Therapien und Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen oder auch ablehnen. Wichtiger Bestandteil ist dabei vor allem auch Ihre Einstellung zu lebensverlängernden Maßnahmen.

Ob künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung – Maßnahmen, die Patienten möglichst lange am Leben halten sollen, können sich durchaus als qualvoll erweisen, wenn Patienten eigentlich bereit sind, aus dem Leben zu scheiden. Schwer kranke Menschen empfinden solche Maßnahmen dann oftmals als würdelos. Im Einvernehmen mit dem Willen des betroffenen Patienten kann über Behandlungsmethoden wie die künstliche Beatmung entschieden werden. Ohne eine Patientenverfügung entscheiden dagegen bestenfalls die Vertreter gemeinsam mit dem behandelnden Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Der Deutsche Bundestag hat 2009 ein Gesetz beschlossen, welches die Rahmenbedingungen beim Umgang mit Patientenverfügungen regelt.
Nach dieser Rechtslage muss eine Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein und kann jederzeit wieder formlos widerrufen werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Verfasser der Patientenverfügung sowohl volljährig als auch einwilligungsfähig ist. Zur Anwendung kommt eine Patientenverfügung nur, wenn der Patient nicht mehr entscheidungsfähig ist.

Erst wenn sich also offenbart, dass der Patient den Sachverhalt nicht mehr versteht, kommt seine Patientenverfügung zum Zuge. Es lohnt sich also vorzusorgen und eine Patientenverfügung frühzeitig abzuschließen. Insbesondere bei fortschreitender Demenz ist eine eindeutige Haltung oftmals schwierig festzustellen und stellt behandelnde Ärzte vor Probleme.

Tipps zur Erstellung

  • Geben Sie persönliche Daten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum unbedingt mit an.
  • Die Beratung durch einen Arzt hinsichtlich der medizinischen Wünsche ist hilfreich.
  • Formulieren Sie Ihre Wünsche gemeinsam mit dem beratenden Arzt aus.
  • Zu guter Letzt: Unterschrift nicht vergessen!

In einer Patientenverfügung müssen medizinische Situationen sowie die gewünschten Konsequenzen konkret beschrieben werden. Beispielsweise muss der Verfügende angeben, was er unter einem erträglichen Leben versteht, um Unklarheiten bereits im Vorfeld vorzubeugen.

Wissenswertes zur Erstellung der Patientenverfügung

Es ist ratsam, sich vorab von einem Arzt beraten zu lassen. Dieser kann Ängste nehmen, Fragen kompetent beantworten und Ihnen als Betreuer zur Seite stehen. Sprechen Sie auch ganz offen mit Angehörigen und Freunden über das Thema. Oftmals hilft es Personen, sich gegenseitig auszutauschen. Natürlich sollten Sie die Patientenverfügung an einem sicheren Ort aufbewahren, den Sie den Personen Ihres Vertrauens mitteilen. Im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann zusätzlich ein von Gerichten abrufbarer Hinweis auf Vorhandensein einer Patientenverfügung sowie auf Bevollmächtigte hinterlegt werden.

Individualisierte Patientenverfügungen können in Form von Formularen beispielsweise bei der Bundeszentralstelle für Patientenverfügungen erstellt werden. Hier können aus verschiedenen Optionen Einstellungen zu bestimmten medizinischen Behandlungen ausgewählt werden. Das fertige Dokument basiert dann auf diesen ausgewählten Festlegungen. Die Kosten für eine Standard-Patientenverfügung inklusive Vollmachten belaufen sich auf EUR 36,–, wenn die Angaben online eingegeben werden. Alternativ können Sie selbstverständlich auch eigenständig einen formlosen Text verfassen. Hilfestellungen erhalten Sie sowohl auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz als auch bei den Landesärztekammern der Länder.

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