Rollstuhlfahrer in Meeting am geförderten barrierefreien Arbeitsplatz

Förderung von Unternehmen: Diese Ansprechpartner und Zuschüsse gibt es

Die Inklusion am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema, denn für Menschen mit Behinderung oder Schwerstbehinderung ist der Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben ein großer Schritt zur Selbstständigkeit. Oft haben Unternehmen jedoch nicht die nötigen Mittel und Kenntnisse, um Menschen mit Behinderung in das Unternehmen einzugliedern. Damit der Schritt zur Inklusion am Arbeitsplatz gelingt, sind Betriebe auf Förderung und Unterstützung von außen angewiesen. So gibt es für Unternehmen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten und Beratungsangeboten, die den Prozess für beide Seiten vereinfachen. Der folgende Text richtet sich im Speziellen an Betriebe, die Mitarbeiter mit Behinderung beschäftigen oder einstellen möchten und Fragen rund um das Thema Ansprechpartner und finanzielle Förderung haben. 

Ansprechpartner für Betriebe

1. Arbeitsagenturen

Im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung können Betriebe sich jederzeit an Agenturen für Arbeit wenden. Durch professionelle Reha-Teams ermöglichen Arbeitsagenturen nicht nur eine fachgerechte Beratung und das nötige Wissen, sondern vermitteln dem Unternehmen auch mögliche Bewerber mit Behinderung. Darüber hinaus beschäftigen sich die Agenturen auch mit finanziellen Mitteln zur Förderung von Unternehmen, beispielsweise in Form verschiedener Zuschüsse und ausbildungsbegleitender Hilfsmittel. Falls nötig, können Unternehmen über Arbeitsagenturen auch bestimmte Fachdienste, wie den Ärztlichen Dienst oder den Berufspsychologischen Service, hinzuziehen.

2. Integrationsämter

Integrationsämter und -einrichtungen dienen vor allem dazu, Betrieben bei Fragen rund um die Themen Inklusion am Arbeitsplatz, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu unterstützen. Dadurch wollen Integrationsämter möglichst viele Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen. In jedem Bundesland gibt es mindestens ein Integrationsamt, an das sich Unternehmen bei Fragen wenden können. Die Leistungen reichen von Beratungsangeboten bis hin zu finanziellen Unterstützungen für Betroffene und Unternehmen.

3. Integrationsfachdienste

So wie Integrationsämter haben auch Integrationsfachdienste die Aufgabe, Unternehmen wichtige Antworten in Bezug auf die Beschäftigung von Schwerbehinderten zu liefern und ihnen in diesem Prozess beizustehen. Sie vermitteln einerseits geeignete Bewerber und betreuen das Unternehmen andererseits auch in der Einarbeitungsphase. Falls im Unternehmen einmal Schwierigkeiten auftauchen sollten, können Betriebe auch auf Services wie Krisenintervention und psychosoziale Betreuungen zurückgreifen.

4. Inklusionsberatung in Industrie- und Handelskammern

Industrie- und Handelskammern (IHKs) setzen sich grundsätzlich dafür ein, Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen und Ausbildungen zu fördern.

In diesem Zusammenhang helfen IHKs auch bei der Inklusion am Arbeitsplatz und sind hierfür eine wichtige Anlaufstelle.

In einigen IHKs gibt es Inklusionsberater und -beraterinnen, die eine Beratung anbieten und Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beantworten.

5. Bildungseinrichtungen

Verschiedene Bildungseinrichtungen unterstützen die Integration am Arbeitsplatz, beispielsweise ambulante Rehaeinrichtungen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke. In Kooperation mit Unternehmen bilden sie Personal aus und vermitteln Betrieben auch geeignete Bewerber mit Behinderung. Besonders unterstützend für Unternehmen sind Expertenteams, bestehend aus Medizinern, Psychologen und Sonderpädagogen, die die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Betrieben betreuen.

6. Rehabilitationsträger

Wichtige Rehabilitationsträger, vor allem die Bundesagentur für Arbeit sowie die Renten-, Unfall- und Krankenversicherung, bieten im Bereich der Rehabilitation wichtige Leistungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten. Betriebe können sich rund um das Thema Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen und beraten lassen.

7. Wirtschaft inklusiv

Wirtschaft inklusiv ist ein wirtschaftliches Beratungsprojekt, das sich speziell an Unternehmen richtet und diesen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung Beistand leistet. Behandelt werden dabei die Möglichkeiten zur Förderung und die Voraussetzungen für einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Durch umfangreiches Fachwissen und der Nähe zur Wirtschaft trägt das Projekt maßgeblich dazu bei, dass Inklusion am Arbeitsplatz in Unternehmen leichter vonstattengeht.

Gut zu wissen

Menschen mit einer Behinderung haben Anrechte auf bestimmte Leistungen wie etwa Zuschüsse zum barrierefreien Umbau.

Zu den Zuschüssen für Menschen mit Behinderungen

Finanzielle Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Unternehmen mit behinderten Mitarbeitern haben die Möglichkeit, eine finanzielle Förderung in Form von Zuschüssen oder Darlehen zu erhalten. Dadurch ist gewährleistet, dass Behinderte ohne Einschränkungen am Arbeitsleben teilhaben und ihre Leistungsfähigkeit erhalten oder gar verbessern können. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

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1. Eingliederungszuschüsse

Insbesondere Agenturen für Arbeit unterstützen Unternehmen mit Eingliederungszuschüssen bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung, um den gesamten Prozess zu vereinfachen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bewerber noch nicht über die beruflichen Kenntnisse verfügt, die für die Stelle eigentlich nötig wären. Da die Einarbeitungszeit in solchen Fällen länger dauert als üblich, kann ein Eingliederungszuschuss zur Förderung gezahlt werden. Die Förderdauer kann dabei bis zu zwölf Monate betragen, die Förderhöhe bis zu 50 Prozent des vereinbarten Arbeitsentgelts.

2. Zuschüsse für eine Probebeschäftigung

Die Förderung von Unternehmen erfolgt auch durch die teilweise oder vollständige Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderung. Während der Probebeschäftigung können alle Beteiligten Erfahrungen sammeln, wie die Inklusion in der Praxis aussieht. Das erleichtert den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben für behinderte Menschen maßgeblich.      

3. Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Um Menschen mit Behinderung den bestmöglichen Arbeitsplatz zu ermöglichen, ist eine behinderungsgerechte Umgebung besonders wichtig. Die Förderung des Unternehmens kann deswegen auch durch Zuschüsse für eine behindertengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erfolgen. Gefördert werden vor allem Arbeitsmittel, die den Betroffenen die Arbeit erleichtern, doch auch der barrierefreie Umbau der Arbeitsumgebung kann bezuschusst werden. 

Die Förderung umfasst dabei bis zu 100 Prozent der entstehenden Kosten. Fest montierte Hilfen müssen dabei vom Unternehmen beantragt werden, personenbezogene, technische Hilfen vom Angestellten selbst.

Arbeitshilfen für Behinderte:

  • Computersysteme und Lesegeräte für blinde und sehbehinderte Menschen
  • Bedienungselemente wie Einhand-Tastaturen
  • Spezielle Büromöbel
  • Hebewerkzeuge

Barrierefreier Umbau:

  • Barrierefreie Toiletten
  • Transportmittel
  • Barrierefreier Zugang wie Rampen oder Treppenlifte

4. Schaffung neuer Arbeitsplätze

Für Unternehmen gibt es außerdem Darlehen oder Zuschüsse, um neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen und diese behinderungsgerecht zu gestalten. Eine solche Förderung erhält ein Betrieb vom Integrationsamt. Wichtige Voraussetzungen sind dabei, dass es sich um schwerbehinderte und stark betroffene Bewerberinnen und Bewerber handelt, die seit mehr als zwölf Monaten arbeitslos sind und im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen eingestellt werden. Sofern sich das Unternehmen an den Gesamtkosten beteiligt, können die Zuschüsse bis zur vollen Höhe der anfallenden Kosten geleistet werden.

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