Förderung für barrierefreies Wohnen

Die Förderung für barrierefreies Wohnen lässt sich in zwei grundlegende Arten gliedern:

  • Zuschüsse

  • Zinsgünstige Darlehen

Immobilienbesitzer, die ihren Wohnraum barrierefrei und den Anforderungen an ein altersgerechtes Wohnen entsprechend umbauen wollen, haben Anspruch auf Zuschüsse verschiedener Träger.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderungen werden beispielsweise gewährt für den Einbau eines Treppenlifts zur barrierefreien Gestaltung des Wohnraums. Auch andere Umbaumaßnahmen, wie etwa das Verbreitern der Türen, der Bau einer Rampe oder der altersgerechte Umbau eines Badezimmers mit bodengleicher Dusche, fallen darunter. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfalle bei einem unabhängigen Experten für den barrierefreien Umbau.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH

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Welche Kostenträger gibt es?

Es gibt sowohl bundesweite Träger als auch regionale und überregionale Stellen, bei denen eine Förderung für barrierefreies Wohnen beantragt werden kann:

Ein wichtiger bundesweiter Träger ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Liegt für den zukünftigen Bewohner barrierefrei umgebauter Wohnräume ein Pflegegrad vor, so kann er bei seiner Krankenkasse einen sogenannten Pflegekostenzuschuss beantragen. Diese prüft den Antrag und stimmt bei Berechtigung einer Förderung von bis zu € 4.000,- pro Person zu.

Eine Förderung für barrierefreies Wohnen kann aber auch bei der KfW beantragt werden. Über das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ kann ein Zuschuss beantragt werden, im Rahmen des Programms „159 – Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW zudem ein zinsgünstiges Darlehen an.

Regionale Stellen, die eine Förderung für barrierefreies Wohnen anbieten, sind in der Regel die Landesbanken oder kommunale Einrichtungen.

Die Kostenträger im Überblick:

  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
  • Landesbanken
  • Kommunale Einrichtungen (zu erfragen über Städte oder Kreisverwaltungen)
  • Berufsgenossenschaften (ggf. zuständig nach einem Arbeitsunfall)
  • Hauptfürsorgestelle oder der Verband der Kriegsversehrten (zuständig für Kriegsopfer und Wehrdienstverletzte)
  • Haftpflichtversicherungen (ggf. zuständig nach einem Unfall, fallabhängig)

Diese fördern im Hinblick auf den demographischen Wandel den barrierefreien Umbau von Wohnungen und Häusern, wobei es dabei je nach Bundesland und Ort Unterschiede geben kann. Hier lohnt es, sich beispielsweise in der eigenen Stadt über entsprechende Programme zu erkundigen.

Weniger bekannte Träger sind die Berufsgenossenschaften, die beispielsweise zuständig sind, wenn jemand durch einen Arbeitsunfall geschädigt wurde und in Folge dessen zum Beispiel einen Treppenlift benötigt. Für Kriegsopfer und Wehrdienstverletzte kommen die Hauptfürsorgestelle oder der Verband der Kriegsversehrten in Frage.

Trägt jemand eine Verletzung aus einem Unfall davon und benötigt der Geschädigte in dessen Folge einen Treppenlift, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Ansprechpartner. Je nach Leistungsportfolio kann auch eine Förderung für barrierefreies Wohnen mit eingebunden sein. Das ist fallabhängig und wird von der Haftpflichtversicherung individuell festgelegt.

Förderungsvoraussetzungen für barrierefreies Wohnen

Voraussetzung zum Erhalt eines Pflegekostenzuschusses für einen barrierefreien Umbau ist ein Pflegegrad des betroffenen Bewohners. Ohne diese Voraussetzung kann ein Zuschuss durch die Pflegekasse nicht gewährt werden. Für den KfW-Zuschuss aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ sind keine besonderen Voraussetzungen nötig.

Unser Tipp

Sowohl private Eigentümer von Wohnimmobilien als auch Mieter können diese Förderung beantragen.

Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Erwerb eines Treppenlifts oder dem Start der entsprechenden altersgerechten Maßnahme eingereicht wird und alles form- und fristgerecht erfolgt. Ist das der Fall, kann der KfW-Zuschuss pro Wohneinheit bis zu 10% der förderfähigen Invesitionskosten, maximal jedoch € 5.000,- betragen oder auch ein Pflegekostenzuschuss gewährt werden.

Gut zu wissen

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Wie beantragen Sie eine Förderung für barrierefreies Wohnen?

Die Form der Beantragung ist abhängig von der Förderungsart.

  • Für einen Pflegekostenzuschuss müssen Sie den Antrag bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen.
  • Für ein zinsgünstiges Darlehen der KfW reichen Sie Ihren Antrag direkt bei der KfW ein.

Wenden Sie sich für weitere Information zur Förderung für barrierefreies Wohnen auch an Ihren Treppenlift-Anbieter. Die Fachberater informieren hier umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten und sind Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare gerne behilflich. Dieser Kundenservice hilft Ihnen, alle Chancen auf eine Förderung auszuschöpfen.
 

Fazit zur Förderung für barrierefreies Wohnen

Stimmen die Voraussetzungen und sollte der volle Zuschussbetrag gewährt werden, so sinkt der Preis für Ihre altersgerechten Umbaumaßnahmen erheblich. So wird beispielsweise die Anschaffung eines Treppenlifts oder der Umbau des Bades oder der Küche auch finanziell attraktiv. Daher sollten Sie Ihr Anrecht auf Förderung für barrierefreies Wohnen unbedingt nutzen und einen entsprechenden Antrag stellen.

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