Hand wirft Münzen in ein Sparschwein

Zuschüsse für die Anschaffung eines Treppenlifts

In diesem Artikel erfahren Sie, wo Sie Zuschüsse für einen Treppenlift-Kauf erhalten können. Dabei ist es egal, ob der Lift neu oder gebraucht erworben wird.

Das Problem: Die Finanzierung eines Treppen-, Hub- oder Plattformlifts kann in der Regel nicht ohne Weiteres bezahlt werden, denn die Anschaffung ist fast immer mit hohen Kosten verbunden. Zudem fällt die Entscheidung für ein solches Hilfsmittel oftmals kurzfristig, da durch einen unvorhergesehenen Unfall, Krankheit oder sonstige Vorkommnisse plötzlich die eigene Mobilität eingeschränkt ist. Um die Barrieren im eigenen Zuhause auch künftig überwinden zu können, wird ein Treppenlift oder eine vergleichbare Mobilitätshilfe benötigt.

Die meisten Menschen haben für eine solche unplanmäßige Anschaffung nicht vorgesorgt und möchten ungern alle Ersparnisse dafür aufbrauchen. Das ist jedoch kein Grund, auf einen Treppenlift als Mobilitätshilfe verzichten zu müssen. Durch Zuschüsse von Pflegekassen und anderen Institutionen können die effektiven Treppenlift-Kosten gesenkt werden.

Überblick: Fördermöglichkeiten von Treppenliften

  • Krankenkasse
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung)
  • Förderung durch Bund und Gemeinde
  • Finanzamt
  • Berufsgenossenschaft
  • Agentur für Arbeit
  • Sozialhilfe
  • Bankenkredit

Kostenübernahme für Treppenlifte

Grundsätzlich gibt es für Treppenlift-Interessenten mehrere Möglichkeiten, Zuschüsse bei staatlichen oder regionalen Trägern zu beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird beim Kauf eines Treppenlifts ein großer Teil der Kosten übernommen. Dank solcher Förderungen müssen Sie die eigenen finanziellen Reserven nicht anrühren oder gar aufbrauchen und profitieren trotzdem von einer Mobilitätshilfe im eigenen Heim oder im Haus Ihres Angehörigen.

Bei welcher Einrichtung der Zuschuss für einen Treppenlift beantragt werden kann, ist immer von Ihrer individuellen Situation abhängig. Aus diesem Grund ist es wichtig, jeden Fall einzeln zu betrachten und die Voraussetzungen zu prüfen. Wenn beispielsweise ein Pflegegrad vorliegt, ist die Krankenkasse bzw. Pflegekasse der richtige Ansprechpartner für Sie. Bei Berufsunfällen hingegen ist die Berufsgenossenschaft und bei Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis die Rentenversicherung zuständig.

Gut zu wissen

Die KfW-Bank fördert barrierefreie Umbaumaßnahmen im Rahmen des Förderprogramms "Altersgerechtes Umbauen".

Zur KfW-Förderung

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Zudem fördern viele Länder und Kommunen eine „altersgerechte“ Wohnsituation mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen. Hier ist es wichtig, sich bei seinem Treppenlift-Anbieter über die möglichen Förderungen frühzeitig zu informieren.

Finanzierungsmöglichkeiten durch Treppenlift-Zuschüsse kompakt von unseren Experten erklärt

Pflegekostenzuschuss durch Krankenkassen

Bei der Anschaffung eines Treppenlifts besteht in vielen Fällen die Möglichkeit eines Pflegekostenzuschusses. Der Zuschuss selbst wird von der Pflegeversicherung gewährt, die Beantragung erfolgt jedoch immer zunächst bei der Krankenkasse, die auch die dazu notwendigen Unterlagen bereitstellt. Für die Förderung durch die Pflegeversicherung gibt es eine zentrale Voraussetzung: Es muss ein entsprechender Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 vorliegen. Sofern dieser Pflegegrad vorhanden ist, können Sie für den Treppenlift-Kauf einen Pflegekostenzuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person beantragen.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“ eine Zuschussvariante für barrierefreie Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenliftes. Anspruch auf einen KfW-Zuschuss haben alle privaten Immobilieneigentümer sowie Mieter, die Barrieren im häuslichen Umfeld reduzieren möchten. Der Treppenlift-Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt. Dabei können pro Wohneinheit bis zu 10 Prozent (max. € 5.000,- pro Haushalt) der förderfähigen Investitionskosten übernommen werden.

Wichtig: Dieser Zuschuss steht nur zur Verfügung, solange der staatliche Fördertopf gefüllt ist. Über den aktuellen Stand können Sie sich bei der KfW oder Ihrem Treppenlift-Anbieter informieren.

Da Barrierefreiheit – nicht zuletzt aufgrund der immer älter werdenden Gesellschaft – immer mehr an Bedeutung gewinnt, vergeben auch regionale Förderinstitute zinsgünstige Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen – wie etwa beim Kauf eines Treppenlifts. Ähnlich wie bei der KfW stehen solche Förderprogramme eng in Verbindung mit dem altersgerechten und barrierefreien Umbau des Wohnraums. So haben Sie die Möglichkeit, bei diversen Landesbanken die Kostenübernahme beim Kauf eines Treppenliftes zu beantragen.

Antragsberechtigt sind die Besitzer von Immobilien oder auch Mieter, die in dem entsprechenden Bundesland wohnen und ihren Antrag auf Zuschuss bei der Landesbank oder der zuständigen Stelle einreichen. Informieren Sie sich vor dem Treppenlift-Kauf also auch über die Förderungsmöglichkeiten in Ihrer Region. In der Regel bekommen Sie weitere Infos dazu auch bei Ihrem Treppenlift-Anbieter.

Grundsätzlich sind die Anschaffungskosten eines Treppenlifts auch steuerlich absetzbar. So können beispielsweise die Aufwendungen für einen Sitzlift als „Außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden. Dieser Punkt ist auf den Bögen der jährlichen Steuererklärung mit aufgeführt.

Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich nach den persönlichen Einkommens- und Familienverhältnissen des Antragstellers richten. Informieren Sie sich deswegen im Voraus auch über die steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften.

Wenn der Treppenlift infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit angeschafft wird, übernimmt im Bedarfsfall die jeweilige Berufsgenossenschaft die Kosten in voller Höhe. Durch die Kostenübernahme soll gewährleistet werden, dass der Betroffene weiterhin am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen kann.

Greift die Pflegeversicherung nicht und handelt es sich bei dem Antragsteller um eine Person, deren Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess durch den Kauf eines Treppenlifts gewährleistet wird, unterstützt die Arbeitsagentur den Kauf des Lifts durch Zuschüsse.

Die Sozialhilfe ist die letzte Institution, die als Zuschussgeber angesprochen werden sollte, denn sie wird einen Kostenanteil erst dann übernehmen, wenn alle anderen sozialen Träger die finanzielle Förderung abgelehnt haben.

Sollte weder ein gesetzlicher noch ein sozialer Träger die Kosten für einen Treppenlift bezuschussen oder übernehmen, bleibt nur noch die Eigenfinanzierung, wenn Sie auf die Mobilität in den eigenen vier Wänden nicht verzichten wollen. Aus diesem Grund bieten viele Kreditinstitute für diese Finanzierung spezielle Programme an.

Übernehmen weder die Pflege- noch die Unfallversicherung die Treppenlift Kosten, tritt das Versorgungsamt in Leistung. Als Ansprechpartner dienen je nach Bundesland verschiedene Stellen. So ist beispielsweise in Rheinland-Pfalz das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie der Ansprechpartner für Versorgungsansprüche. Die Versorgungsämter sind Ländersache, eine Auflistung der Ämter nach Bundesländern stellt Wikipedia für Sie bereit.

Ist Ihre Mobilität durch eine Wehr- oder Kriegsdienstverletzung eingeschränkt, wenden Sie sich an die Kriegsopferfürsorge.

Um Ihren Arbeitsplatz in der oberen Etage Ihres Arbeitgebers zu erreichen, unterstützt das Integrationsamt den Einbau eines Treppenlifts mit einer Kostenübernahme von 80 Prozent. In Einzelfällen übernimmt das Amt sogar die vollen Kosten.

Die Voraussetzung ist, dass Sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden und schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Ergänzend ist kein anderer Leistungsträger für die Kostenübernahme oder Zuschüsse zuständig.

Sind Sie seit mindestens 15 Jahre Beitragszahler der Deutschen Rentenversicherung und in Ihrer Mobilität beruflich eingeschränkt, übernimmt die Rentenversicherung die Treppenlift Kosten für den Einbau eines Treppenlifts in den Räumen Ihres Arbeitgebers. Das Ziel dieser Maßnahme ist die Aufnahme oder Weiterführung Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Tobias Bonk Treppenlift-Berater bei Wokon für Voraussetzungen für den Treppenlift-Einbau

Tobias Bonk, seit 5 Jahren Treppenlift-Berater bei unserem Partner, der Wokon GmbH**

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Finanzierungsmodelle beim Treppenlift-Anbieter

Bereits vor dem Kauf haben Sie in den meisten Fällen die Möglichkeit, sich bei Ihrem Treppenlift-Anbieter für ein bestimmtes Finanzierungsmodell zu entscheiden. Je nach Angebot können Sie zwischen Ratenzahlung oder Miete wählen. Beide Varianten gibt es bei neuen und gebrauchten Treppenliften

Übrigens: Nicht nur beim Kauf eines Treppenlifts bestehen verschiedene Fördermöglichkeiten – auch für gemietete Treppenlifte können Sie Zuschüsse beantragen. So lassen sich auch bei der Miete die Kosten weiter reduzieren. Welche Finanzierung für Sie infrage kommt, hängt immer von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. 

Beim Mieten eines Treppenlifts können Sie jedoch vor allem hinsichtlich der Anschaffungskosten sparen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Treppenlift nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Treppenlifte nach Ende der Gebrauchszeit zurück an den Hersteller zu verkaufen.

In jedem Fall sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Treppenlifts über die Finanzierungsmöglichkeiten ausführlich informieren und die für Sie geeignetste Variante auswählen. Hier kann Ihnen der Kundenservice des jeweiligen Treppenlift-Anbieters behilflich sein. Auch in vielen Sanitätshäusern können Sie sich vor Ort beraten lassen.

Mehr zur Treppenlift-Miete

Expertentipps

Unsere Treppenlift-Experten beantworten Ihre häufigsten Fragen zu Treppenlift-Zuschüssen

Gibt es Zuschüsse für Treppenlifte?

Es gibt eine ganze Reihe an Anlaufstellen, welche für einen finanziellen Zuschuss zum Treppenlift in Frage kommen. Beim Vorliegen eines Pflegegrads fördert die Krankenkasse die Anschaffung mit einem Zuschuss von bis zu € 4.000,- pro Person. Aber auch regionale Förderungen, eine Förderung über die KfW-Bank oder in speziellen Fällen auch über Berufsgenossenschaften oder die Agentur für Arbeit sind möglich.

Um einen Zuschuss zum Treppenlift zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese variieren je nachdem, über welche Stelle Sie einen Zuschuss beantragen möchten. Um von der Krankenkasse einen Zuschuss zu erhalten, ist beispielsweise das Vorliegen eines Pflegegrads notwendig.

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