Treppenlift-Ratgeber: Informationen
rund um das Thema Treppenlifte
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Zuschüsse zu Ihrem Treppenlift

Zwar ist die Anschaffung eines Treppenliftes grundsätzlich durch den Käufer zu finanzieren, jedoch besteht in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten zu erhalten:


Zuschüsse für Pflegebedürftige

Bei einer Einstufung in mindestens der Pflegestufe 1 können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung einen Zuschuss zu den Kosten eines Treppenliftes in Höhe von derzeit 2.557,00 Euro erhalten (Stand September 2009, nach § 40 Abs. 4 SGB XI). Allerdings sind mindestens 10% der Kosten durch Sie zu tragen, sofern dann Ihr Eigenanteil nicht 50% Ihrer monatlichen Bruttoeinnahmen übersteigt.

Beachten Sie dabei, dass für Wohnraumanpassungen nur einmal ein entsprechender Zuschuss gezahlt wird. Berücksichtigen Sie also auch die Maßnahmen in Küche, Bad oder WC bei Ihrem Antrag.


Zuschüsse nach Arbeitsunfällen

Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden nach einem Arbeitsunfall unterschiedliche Hilfen geleistet oder Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Der Einbau eines Treppenliftes trägt zur beruflichen und sozialen Rehabilitation bei. Um die eigene Selbstständigkeit und die berufliche Zukunft sicher zu stellen oder ggf. wieder zu erlangen, ist der Einbau eines Liftsystems zu hause oder am Arbeitsplatz unter Umständen erforderlich. Damit sind dann auch Zuschüsse und eine Kostenübernahme denkbar.


Zuschüsse von Landesversicherungsanstalten, Bundesversicherungsanstalten, Arbeitsämter

Hier bestehen Chancen auf Zuschüsse, wenn sie krankheitsbedingt
berufs- oder erwerbsunfähig sind. Sofern die beantragte Maßnahme das Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft, Arbeit und Beruf (Erhalt des Arbeitsplatzes) erfüllt, bestehen Chancen auf Förderungen. Jeder Einzelfall ist individuell zu betrachten. Verbindliche Aussagen sind erst nach genauer Prüfung durch die Institution möglich. 


Zuschüsse aus der Haftpflichtversicherung

Besteht der Bedarf nach einer Lifthilfe aus der Folge eines Privatunfalls kann unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers für die Übernahme der Kosten der Rehabilitation und Wiedereingliederung herangezogen werden. Oft können hier die sachverständigen Mitarbeiter der Versicherungen oder ihre anwaltschaftlichen Vertreter weiterhelfen.


Fazit

Es gibt zahlreiche Chancen, Zuschüsse für ein erforderliches Liftsystem zu bekommen. Sehr oft liegt aber auch die Entscheidung über Möglichkeit und Höhe von Zuschüssen am Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Bleiben Sie höflich aber beharrlich. Lassen Sie nicht locker, wenn es um ihr Recht geht. Oftmals wird Ausdauer und Einsatz belohnt.

Da die Zuständigkeiten regional und von Fall zu Fall recht unterschiedlich sind, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde nach den in Ihrem speziellen Fall zuständigen Trägern erkundigen.